Bewertung von Nanotechnologien
Keine international abgestimmte Definition für Nanomaterialien
Verhältnis von gesellschaftlichem Nutzen zu gesellschaftlichen und individuellen Risiken
(01.12.10) - Nach Angabe der Deutschen Bundesregierung gibt es keine international abgestimmte Definition für Nanomaterialien. Gesetzeskraft habe bislang nur die Definition im Rahmen der EU-Kosmetikverordnung, wonach Nanomaterial "ein unlösliches oder biologisch beständiges und absichtlich hergestelltes Material mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen oder einer inneren Struktur in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern" ist, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/3771) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/3557).
Laut Antwort beliefen sich die Bundesmittel für die Erforschung und Entwicklung von Nanotechnologien im Jahr 2005 auf 245 Millionen Euro. Für 2010 liege die Planzahl bei 400 Millionen Euro.
Entscheidend für die ethische Bewertung von Nanotechnologien seien das "Verhältnis von gesellschaftlichem Nutzen zu gesellschaftlichen und individuellen Risiken sowie die Wahrung der Lebensgrundlagen und der Gestaltungsspielräume für künftige Generationen". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Übererfüllung von EU-Rechtsakten
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