Pflichten des Finanzinstitutes gegenüber Kunden
Deutsche Bundesregierung will Bank-Pflichten gegenüber Kunden extra regeln
Zum Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen
(04.05.10) - Die Deutsche Bundesregierung lehnt es ab, in die Regulierung der Vergütungssysteme für Banker auch die Pflichten des jeweiligen Instituts gegenüber seinen Kunden aufzunehmen. Dies geht aus der von der Bundesregierung als Unterrichtung (17/1457) vorgelegten Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen (17/1291) hervor.
Der Gesetzentwurf stand auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages. Der Bundesrat hatte darauf hingewiesen, dass Banker häufig solche Produkte anpreisen würden, für deren Vermittlung besonders hohe Provisionen bezahlt würden.
Der durch Fehlberatungen entstehende Schaden belaufe sich auf 20 bis 30 Milliarden Euro pro Jahr. Die Bundesregierung schreibt dazu, die weitere Stärkung des Anlegerschutzes sei ihr erklärtes Ziel. Der Gesetzentwurf scheine jedoch "nicht der richtige Ort für dieses wichtige Anliegen" zu sein. Man erwäge, "die Problematik durch Vergütungssysteme gesetzter Fehlanreize zu Lasten von Kunden" an geeigneter Stelle aufzugreifen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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