Verringerung der Arzneimittelkosten


Grüne wollen Kosten-Nutzen-Bewertung für jedes neue Arzneimittel
Für die Preisfestsetzung seien auch die Preise in vergleichbaren EU-Ländern heranzuziehen


(05.05.10) - Zur Verringerung der Arzneimittelkosten schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, jedes neue Medikament einer Kosten-Nutzen-Bewertung zu unterziehen. In einem Antrag (17/1418) heißt es, auf Grundlage dieser Bewertung beziehungsweise einer vorgezogenen Schnellbewertung solle der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), also das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, über die Aufnahme eines Arzneimittels in eine Positivliste verordnungsfähiger Arzneimittel entscheiden.

Für die Preisfestsetzung seien auch die Preise in vergleichbaren EU-Ländern heranzuziehen. Arzneimittel, für die kein Zusatznutzen und kein höheres Nebenwirkungsrisiko festgestellt werden konnte, können nach Vorstellung der Abgeordneten in die Positivliste aufgenommen werden, wenn sie kostengünstiger als bisherige Medikamente sind.

Die Grünen betonen, künftig müsse jedes neue Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen neben seiner Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit auch seinen Nutzen beziehungsweise Zusatznutzen für Patienten sowie seine Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen. Die Bewertungen sollten im Auftrag des G-BA sowie durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgenommen werden.

Weiter heißt es, mit dem Antrag zur Zulassung eines patentgestützten Arzneimittels sei vom Hersteller beim G-BA beziehungsweise dem IQWiG "eine Schnellbewertung des Zusatznutzens zu beantragen". Dadurch solle gewährleistet werden, dass der Zugang der Patienten zu innovativen Arzneimitteln gewährleistet bleibt.

"Sofern diese einen relevanten Zusatznutzen aufweisen, erfolgt die Preisfestsetzung bis zum Abschluss der Kosten-Nutzen-Bewertung auch weiterhin durch den Hersteller", erläutern die Abgeordneten. Gleichwohl sollten ähnlich wie in Frankreich oder der Schweiz Rückzahlungspflichten für die Hersteller an die gesetzliche Krankenversicherung entstehen, wenn sich mit der Kosten-Nutzen-Bewertung herausstellt, dass der frei festgesetzte Preis in keiner angemessen Relation zum Zusatznutzen stand.

Einige bereits verordnungsfähige Arzneimittel sollen von den Pharmaprüfern vom IQWiG laut Grünen unter die Lupe genommen werden. Dies solle für Medikamente gelten, "die von erheblicher Bedeutung für die Patientenversorgung sind oder erhebliche Ausgaben verursachen". (Deutscher Bundestag: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen