Verringerung der Arzneimittelkosten


Grüne wollen Kosten-Nutzen-Bewertung für jedes neue Arzneimittel
Für die Preisfestsetzung seien auch die Preise in vergleichbaren EU-Ländern heranzuziehen


(05.05.10) - Zur Verringerung der Arzneimittelkosten schlägt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, jedes neue Medikament einer Kosten-Nutzen-Bewertung zu unterziehen. In einem Antrag (17/1418) heißt es, auf Grundlage dieser Bewertung beziehungsweise einer vorgezogenen Schnellbewertung solle der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), also das oberste Beschlussgremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, über die Aufnahme eines Arzneimittels in eine Positivliste verordnungsfähiger Arzneimittel entscheiden.

Für die Preisfestsetzung seien auch die Preise in vergleichbaren EU-Ländern heranzuziehen. Arzneimittel, für die kein Zusatznutzen und kein höheres Nebenwirkungsrisiko festgestellt werden konnte, können nach Vorstellung der Abgeordneten in die Positivliste aufgenommen werden, wenn sie kostengünstiger als bisherige Medikamente sind.

Die Grünen betonen, künftig müsse jedes neue Arzneimittel mit patentgeschützten Wirkstoffen neben seiner Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit auch seinen Nutzen beziehungsweise Zusatznutzen für Patienten sowie seine Wirtschaftlichkeit unter Beweis stellen. Die Bewertungen sollten im Auftrag des G-BA sowie durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vorgenommen werden.

Weiter heißt es, mit dem Antrag zur Zulassung eines patentgestützten Arzneimittels sei vom Hersteller beim G-BA beziehungsweise dem IQWiG "eine Schnellbewertung des Zusatznutzens zu beantragen". Dadurch solle gewährleistet werden, dass der Zugang der Patienten zu innovativen Arzneimitteln gewährleistet bleibt.

"Sofern diese einen relevanten Zusatznutzen aufweisen, erfolgt die Preisfestsetzung bis zum Abschluss der Kosten-Nutzen-Bewertung auch weiterhin durch den Hersteller", erläutern die Abgeordneten. Gleichwohl sollten ähnlich wie in Frankreich oder der Schweiz Rückzahlungspflichten für die Hersteller an die gesetzliche Krankenversicherung entstehen, wenn sich mit der Kosten-Nutzen-Bewertung herausstellt, dass der frei festgesetzte Preis in keiner angemessen Relation zum Zusatznutzen stand.

Einige bereits verordnungsfähige Arzneimittel sollen von den Pharmaprüfern vom IQWiG laut Grünen unter die Lupe genommen werden. Dies solle für Medikamente gelten, "die von erheblicher Bedeutung für die Patientenversorgung sind oder erhebliche Ausgaben verursachen". (Deutscher Bundestag: ra)


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