Luftfracht wird kontrolliert


Sicherheit beim Luftfrachtverkehr und bei der zivilen Luftfahrt gewährleisten,
Engpässe vermeiden
Alle Frachtsendungen sind vor ihrer Verladung in ein Luftfahrzeug zu kontrollieren,
um Manipulationen auszuschließen


(06.08.12) - Frachtsendungen müssen vor ihrer Verladung in ein Flugzeug kontrolliert werden, um Manipulationen auszuschließen. Fracht, die nicht von einem bekannten Versender komme, sei von einem "reglementierten Beauftragten" zu kontrollieren, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10301) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/10130). Reglementierte Beauftragte seien behördlich zugelassene Stellen wie Spediteure oder Luftfahrtunternehmen.

Sie würden Frachtkontrollen (zum Beispiel Röntgen) durchführen oder Fracht im Rahmen der "sicheren Lieferkette" von bekannten Versendern übernehmen. Die Luftfracht in Deutschland habe 2010 ein Volumen von 4,1 Millionen Tonnen gehabt, das 2011 auf 4,3 Millionen Tonnen gestiegen sei. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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