OECD-Standard und Steuerpolitik
OECD-Standard gegen Steuerhinterziehung fast überall praktiziert
OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Austausch für Besteuerungszwecke akzeptiert
(08.07.10) - Praktisch alle Finanzzentren haben inzwischen den OECD-Standard zu Transparenz und effektivem Austausch für Besteuerungszwecke akzeptiert. Dies sei das Ergebnis des auf dem G20-Gipfel im April 2009 begonnenen Prozesses, gegen Staaten und Gebiete vorzugehen, die den Standard nicht akzeptieren würden, heißt es in der Antwort der Deutschen Bundesregierung (17/2295) auf die Große Anfrage der SPD-Fraktion (17/1796) zur Umsetzung von Beschlüssen der G8- und G20-Gipfeltreffen.
Allein in den vergangenen zwölf Monaten seien weltweit nahezu 400 bilaterale Abkommen mit Finanzzentren geschlossen worden. Außerdem würden kontinuierlich Doppelbesteuerungsabkommen an den OECD-Standard angepasst, schreibt die Bundesregierung. Das Global Forum der OECD habe mit ersten Überprüfungen begonnen. Mit ersten Ergebnissen rechnet die Bundesregierung im Herbst 2010.
Auf Fragen nach ihren Zielen für die Gipfeltreffen verweist die Bundesregierung auf ihr Vorhaben, den Finanzsektor angemessen an den Kosten zur Krisenbewältigung zu beteiligen. Eine Bankenabgabe, für die auf internationaler Ebene geworben werde, sei von der Regierung bereits am 31. März beschlossen worden. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für eine internationale Finanzmarktsteuer ein. Diese Steuer könne sowohl aus einer internationalen Finanztransaktionssteuer als auch aus einer Finanzaktivitätssteuer bestehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.