Sanktionen im Hartz IV-System


Deutsche Bundesregierung: Sanktionen beim Sozialgeldbezug sind selten, aber unerlässlich
Kürzungen oder die komplette Streichung seien notwendig, da sich das Konzept des "Förderns und Forderns" auch "auf die nichterwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft" beziehe


(12.01.10) - 96 Prozent aller Sozialgeldbezieher sind Kinder unter 15 Jahren. Dies geht aus einer Antwort der deutschen Bundesregierung (17/188) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/62) hervor. Danach waren von den 1.807.000 nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Hartz IV-System im Juni 2009 1.730.000 Kinder unter 15 Jahren. Anspruch auf die Zahlung von Sozialgeld haben nichterwerbsfähige Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Laut Bundesregierung ist der Anteil der unter 15-Jährigen seit 2005 "nahezu konstant". Die anderen Sozialgeldbezieher gliedern sich wie folgt: 35.000 oder zwei Prozent waren im Juni im Alter von 15 bis unter 25 Jahren, 19.000 oder ein Prozent im Alter von 25 Jahren bis unter 50 Jahren, und 21.000 oder ein Prozent im Alter von 50 bis unter 65 Jahren.

Sanktionen beim Sozialgeldbezug, also Kürzungen oder die komplette Streichung, sind laut Bundesregierung notwendig, da sich das Konzept des "Förderns und Forderns" auch "auf die nichterwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft" beziehe. Eine Pflichtverletzung sei es etwa, wenn die Hilfeempfänger "zur Wahrnehmung eines ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermins aufgefordert werden (…), dieser Termin aber – ohne wichtigen Grund – nicht wahrgenommen wird", heißt es in der Antwort.

"In den Jahren 2007 und 2008 wurden ca. 800 bzw. ca. 900 Sanktionen gegenüber nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ausgesprochen", heißt es weiter, wobei die Bundesregierung darauf hinweist, dass ihr nicht alle Daten vorlägen. “Unter 15-Jährige nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige waren davon nicht betroffen", schreibt die Regierung. Im Durchschnitt des Jahres 2008 hätte es "im Bestand 12 nicht erwerbsfähige hilfebedürftige, deren gesamte Leistung einer Sanktionierung unterworfen wurde" gegeben. “Bei 3-monatiger Dauer dürften im Jahr 2008 rein rechnerisch ca. 50 nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige betroffen gewesen sein", heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)

Lesen Sie auch:
Arbeitslosengeld und Sanktionsmaßnahmen


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen