Meldepflichten für Tankstellenbetreiber
Verordnung zur Marktransparenzstelle für Kraftstoffe soll Wettbewerb stärken
Markttransparenzstelle darf die Preisdaten an Verbraucherportale weitergeben
(14.03.13) - Betreiber von Tankstellen müssen ihre Verkaufspreise an eine neue Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt melden. Die Markttransparenzstelle darf die Preisdaten dann an Verbraucherportale weitergeben – das wird in der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Marktransparenzstelle für Kraftstoffe (17/12390) geregelt. Durch die Veröffentlichung der Kraftstoffverkaufspreise könne die derzeit zu Lasten der Nachfrager bestehende "Informationsasymmetrie" abgebaut werden.
Autofahrer hätten künftig eine bessere Auswahlentscheidung. "Ziel ist es, hierdurch den Wettbewerb zu stärken", so die Bundesregierung. Auf die betroffenen Unternehmen kommen durch die Meldepflichten Kosten in einstelliger Millionenhöhe zu. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
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Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
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Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
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Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
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Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.