Meldepflichten für Tankstellenbetreiber


Verordnung zur Marktransparenzstelle für Kraftstoffe soll Wettbewerb stärken
Markttransparenzstelle darf die Preisdaten an Verbraucherportale weitergeben


(14.03.13) - Betreiber von Tankstellen müssen ihre Verkaufspreise an eine neue Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt melden. Die Markttransparenzstelle darf die Preisdaten dann an Verbraucherportale weitergeben – das wird in der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung zur Marktransparenzstelle für Kraftstoffe (17/12390) geregelt. Durch die Veröffentlichung der Kraftstoffverkaufspreise könne die derzeit zu Lasten der Nachfrager bestehende "Informationsasymmetrie" abgebaut werden.

Autofahrer hätten künftig eine bessere Auswahlentscheidung. "Ziel ist es, hierdurch den Wettbewerb zu stärken", so die Bundesregierung. Auf die betroffenen Unternehmen kommen durch die Meldepflichten Kosten in einstelliger Millionenhöhe zu. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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