Betrug und Korruption im Sport


Transparenz und Ethik im Sport: Vergabe von Bundesmitteln bereits an eine zeitgemäße Good-Governance-Struktur bei den Zuwendungsempfängern geknüpft
Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich Initiativen, durch die Transparenz und Verantwortlichkeit im Sport weiter gefördert werden sollen

(14.03.13) - Die Deutsche Bundesregierung plant nach eigenen Angaben nicht, die Gründung einer Weltagentur gegen Betrug und Korruption im Sport zu initiieren. Im Hinblick auf eine solche Gründung bedürfe es aus ihrer Sicht zunächst einer fundierten Sachstands- und Bedarfsanalyse auf internationaler Ebene, schreibt die Regierung in ihrer Antwort (17/12265) auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion (17/12121). Da eine solche Analyse bislang nicht vorliege, sei seitens der Bundesregierung "nicht vorgesehen, die Gründung der genannten Agentur zu initiieren".

Vorbemerkung der Fragesteller
"Korruption sowohl im aktiven Sport (z. B. Spielmanipulationen) als auch in der Führung spielt in den letzten Jahren – vom Spitzensport bis hinunter zum Breitensport in den Vereinen – eine immer größere Rolle in den deutschen und internationalen Medien. Für die Bekämpfung von unethischen Verhaltensweisen, die die Integrität des Sports und seine positiven Wirkungsmöglichkeiten bedrohen sowie von kriminellen Strukturen sind zwei Punkte von elementarer Wichtigkeit.

Der Ausbau und die Etablierung von Mechanismen im Bereich guter Regierungsführung (Good Governance) und das konsequente Vorgehen gegen Spielmanipulation (Match-Fixing). Doch was heißt das für die Sportpolitik des Bundes?"
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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