Leistungsschutzrecht: Schicksalsfrage für Verlage?


"Schützen Sie uns vor den Datenkrallen aus Silicon Valley": Verlage fordern rasche Einführung des Leistungsschutzrechts
Die journalistischen Leistungen der Zeitungen müssten genauso geschützt werden, wie dies bei Musik oder Filmen schon lange selbstverständlich sei

(26.02.13) - Weitgehende Einigkeit herrschte unter fünf von insgesamt sechs geladenen Teilnehmern eines Fachgesprächs zur Zukunft des Qualitätsjournalismus im Ausschuss für Kultur und Medien. Lediglich der Medienwissenschaftler Stephan Weichert von der Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation spielte nach eigener Aussage in der Sitzung unter Vorsitz von Monika Grütters (CDU) "die Rolle des Provokateurs". Die Repräsentanten unterschiedlicher deutscher Medienhäuser warben bei den Abgeordneten für eine rasche Einführung des geplanten Leistungsschutzrechts. So sprach der Vorstandsvorsitzende der Axel Springer AG, Mathias Döpfner, von einer "Schicksalsfrage" für die Verlage.

Die Zukunft der Presse sei ernsthaft in Gefahr. Es sei nicht davon auszugehen, sagte Döpfner, dass es bei der Zahl von 360 Zeitungen in Deutschland bleibe. Die journalistischen Leistungen der Zeitungen müssten genauso geschützt werden, wie dies bei Musik oder Filmen schon lange selbstverständlich sei, sagte Döpfner. Mit dem Schutzrecht könnten die Verleger ihre Produkte schützen.

Auch Julia Jäkel von Gruner und Jahr betonte die Bedeutung des Leistungsschutzrechts. Die Medien müssten selbst entscheiden können, wie ihre "für teuer Geld" erstellten Inhalte genutzt würden. "Wir wollen, dass Sie die Rahmenbedingungen schaffen, dass wir guten Journalismus machen können", argumentierte Jäkel. Ihrer Ansicht nach geht es auch um die Frage, ob sich eine demokratische Gesellschaft eine Zukunft ohne Qualitätsjournalismus leisten kann.

Einen ähnlichen Standpunkt vertrat der Geschäftsführer des Chemnitzer Verlags, Ulrich Lingnau. Er forderte von der Politik Rahmenbedingungen für den Erhalt der Zeitungen und mahnte mit einem Hinweis auf die Geschehnisse in Zwickau: "Wenn wir nicht mehr antreten, wenn keiner mehr da ist, findet auch keine Demokratie mehr statt."

Auch der Geschäftsführer des Zeit-Verlages, Rainer Esser, warnte: "Wer jetzt gegen das Leistungsschutzrecht wettert, der wird in einigen Jahren vor den Ruinen der Presselandschaft stehen." Er forderte die Abgeordneten auf: "Schützen Sie uns vor den Datenkrallen aus Silicon Valley." Esser bat zudem die Abgeordneten, die derzeitigen Regelungen für Abo-Werbung beizubehalten. Mündige Bürger brauchten keine Werbeverbote, für die Verleger wäre die geplante Einschränkung allerdings "ein Sargnagel".

Christian Nienhaus, Geschäftsführer der WAZ-Mediengruppe, präsentierte den Ausschussmitgliedern noch eine eigene Idee. Er schlug die Senkung der Mehrwertsteuer für Zeitungen auf null vor und forderte, dass die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Anstalten, Zeitungen im Internet anzubieten, eingeschränkt wird.

Stephan Weichert will nicht allein auf die Fähigkeiten der Verleger und die Möglichkeiten des Marktes setzen. Er schlug zur künftigen Mitfinanzierung der Presselandschaft eine Unterstützung von möglichen vermögenden Stiftern vor. "Wir müssen auf die Stiftungslandschaft schauen", sagte er. "Wir brauchen Leute mit Besitz, die sich für den Journalismus engagieren wollen." Der Wissenschaftler gab aber zu, dass dies in Deutschland nicht so einfach wie in den USA sei. Schließlich würden Zuwendungen in Millionenhöhe benötigt. (Deutscher Bundestag: ra)

Lesen Sie auch:
Leistungsschutzrecht & Pressefreiheit unvereinbar




Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen