Falsche Kennzeichnung von Lebensmitteln


Lebensmittelüberwachung: Stärkere Kontrollen und härtere Strafen
Pferdefleisch in Fertigprodukten: Auch die Informationspflichten von Unternehmen gegenüber den Behörden werden auf den Prüfstand gestellt


(25.03.13) - Bund und Länder haben sich auf weitergehende Maßnahmen im Kampf gegen den Etikettenschwindel bei Lebensmitteln geeinigt. Täuschung soll durch stärkere Kontrollen, härtere Strafen und eine bessere Verbraucherinformation erschwert werden. Zusätzlich zu den EU-Vorgaben zur Untersuchung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Fertigprodukten haben sich Bund und Länder auf einen Zehn-Punkte-Aktionsplan geeinigt. Mit ihm soll das bisherige Informations- und Kontrollsystem bei der Überwachung von Lebensmitteln ausgebaut und optimiert werden.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und die Verbraucherminister der Länder sind sich darüber einig, dass die offenbar betrügerischen Vorkommnisse bei der falschen Kennzeichnung von Lebensmitteln lückenlos aufgeklärt werden müssen. Die Lieferketten müssten von Anfang bis Ende nachvollziehbar sein, betonte die Verbraucherministerin. Es sei damit zu rechnen, dass noch weitere Fälle von falsch deklarierten Lebensmitteln aufgedeckt würden, so Aigner weiter.

Erweitertes Untersuchungsprogramm "Deutschland Plus"
Neben dem EU-Aktionsprogramm zur Untersuchung von nicht deklariertem Pferdefleisch in Lebensmitteln erweitern Bund und Länder bis Ende Februar ihr Untersuchungsprogramm. Es sollen zusätzliche Proben von Fleischerzeugnissen genommen und auch auf andere nicht deklarierte Fleischerzeugnisse geprüft werden.

Hintergrund ist, dass Pferde- und Schweinefleisch auch in Döner gefunden wurde. Die Untersuchungen sollen bis Ende April abgeschlossen sein.

Kontroll- und Informationssysteme auf dem Prüfstand
Es geht nicht nur um die Anzahl, sondern auch um die Qualität der Kontrollen. Das betrifft vor allem auch die Eigenkontrollsysteme der Lebensmittelunternehmen. Hier ist zu prüfen, ob diese den Anforderungen in Bezug auf Täuschung und Irreführung der Verbraucher genügen. Denn die Lebensmittel verarbeitenden Unternehmen sind vorrangig für die Kennzeichnung und die Sicherheit ihrer Produkte verantwortlich.

Auch die Informationspflichten von Unternehmen gegenüber den Behörden werden auf den Prüfstand gestellt.

Zentrale Hotline für Verbraucher
Bund und Länder werden auf einer zentralen Internetseite über zurückgerufene Produkte informieren. Ergänzend dazu gibt der Verbraucherlotse des Bundesverbraucherministeriums Auskunft.

In diesem Zusammenhang sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine effizientere Verbraucherinformation in Bezug auf beanstandete Produkte, etwa beim Verbraucherinformationsgesetz, weiterzuentwickeln.

Tricksen und täuschen darf sich nicht lohnen
Die bisherigen Sanktionen sind nach Auffassung der Beteiligten nicht ausreichend. Deshalb überarbeiten und entwickeln Bund und Länder die Straf- und Bußgeldvorschriften für die Täuschung bei Lebensmitteln. Zu prüfen ist dabei, inwieweit so genannte Unrechtsgewinne von Unternehmen abschöpfbar sind.

Bund und Länder setzen sich gemeinsam dafür ein, dass auch die Herkunft einzelner Zutaten auf verarbeiteten Lebensmitteln EU-weit angegeben wird. Das sorgt für mehr Transparenz und ist Grundlage dafür, verlorengegangenes Vertrauen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern zurückzugewinnen. Eckpunkte der EU-Kommission dafür sollten noch in diesem Jahr beraten werden.

Regionale Lebensmittel und Frühwarnsystem
Immer mehr Verbraucher wollen regionale Lebensmittel aus ihrer Heimat kaufen. Wichtig dafür ist eine transparente, übersichtliche und verlässliche Kennzeichnung der regionalen Produkte. Ein so genanntes Regionalfenster, das mit einem Blick über die wichtigsten Zutaten informiert, soll dem Rechnung tragen.

Das Bundesverbraucherministerium prüft zusammen mit Wissenschaftlern, inwieweit sich schnellstmöglich ein Frühwarnsystem entwickeln lässt, das systematische Anreize zur Verbrauchertäuschung erkennt. Damit könnten die Überwachungsbehörden vorbeugend gegen Täuschungen und mögliche Gesundheitsgefahren vorgehen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr

    Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

  • Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig

    Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.

  • Digitalisierung des Gesundheitswesens

    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen