Leiharbeit bei Zeitungen sei Sache der Verlage
Personaleinsatz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für Beschäftigten in den Redaktionen
Ein gesetzliches Verbot der Überlassung von Redakteuren oder Journalisten sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht vor
(17.06.10) - Die Verantwortung für den Personaleinsatz und die Gestaltung der Arbeitsbedingungen für ihre Beschäftigten in den Redaktionen liegt laut Bundesregierung vorrangig bei den Verlagen. Dies schreibt sie in der Antwort (17/1724) auf eine Kleine Anfrage (17/1528) der Linksfraktion, die nach Fällen von Leiharbeit im Zeitungsverlagswesen gefragt hatte.
In die Verantwortung der Verlage gehöre auch der sachgerechte Einsatz der Zeitarbeit, heißt es weiter. Ein gesetzliches Verbot der Überlassung von Redakteuren oder Journalisten sehe das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht vor. Daher gelten der Regierung zufolge insoweit die allgemeinen Regelungen des AÜG
Der Deutschen Bundesregierung liegen nach eigener Aussage keine Daten darüber vor, ob und wie viele der in einzelnen Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ergänzende Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen.
Besorgt äußert sich die Regierung über die ökonomischen Rahmenbedingungen des Qualitätsjournalismus und bringt ihre Sorge zum Ausdruck, "dass maximale Renditeerwartungen und zunehmender Kostendruck in Medienunternehmen negative Folgen für die Qualität der journalistischen Arbeit und die Meinungsvielfalt haben können". Gleichwohl ist laut Regierung "das Qualitäts- und Vielfaltsniveau" der deutschen Medien gerade auch im Vergleich mit anderen demokratischen Staaten insgesamt "sehr hoch".
Dem in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten hauseigenen Zeitarbeitsunternehmen "MOZ Redaktion GmbH" der "Märkischen Oderzeitung" wurde laut Regierung nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit keine Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erteilt. Der Bundesagentur für Arbeit sei auch ein entsprechender Antrag nicht bekannt. Um zu klären, ob eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorläge, würde die hierfür zuständige Zollverwaltung eingeschaltet, heißt es weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.