Mauterhebung für Lkw und europarechtliche Vorgaben
Änderungen der Mauthöheverordnung für Lkw vorerst nicht geplant
Aber: Erarbeitung eines Konzepts zur Differenzierung der Mautsätze nach Strecken und Zeitklassen
(22.01.10) - Eine Änderung der Mauthöheverordnung ist derzeit nicht vorgesehen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/369) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/170) zum Belastungsmoratorium der Lkw-Maut. Demnach sei auch keine Rücknahme der Mauterhöhung vom 1. Januar 2009 und keine Mauterhebung für Lkw unter zwölf Tonnen geplant. Man müsse zunächst die "weitere Entwicklung" beobachten, heißt es seitens der Regierung. Diese sehe zudem keinen Anlass, die Methodik der Wegekostenberechnung zu modifizieren.
Jedoch steht laut Regierungsangaben "die Erarbeitung eines Konzepts zur Differenzierung der Mautsätze nach Strecken und Zeitklassen" an. Im Finanzplan 2009 würden sinkende Mauteinnahmen erwartet. Dies liege allerdings am steigenden Anteil an emissionsärmeren Nutzfahrzeugen, die somit in günstigere Mautkategorien eingestuft würden. Trotz des "erwartungsgemäß monatlich kontinuierlich" sinkenden Mautsatzes, sichere die Bundesregierung die Zahlung des Harmonisierungsbetrages in voller Höhe zu.
Um den Änderungen europarechtlicher Vorgaben zu entsprechen, werde das Innovationsprogramm gegenwärtig überarbeitet, heißt es in der Antwort. Im Rahmen der De-Minimis-Beihilfen sollen außerdem die Förderhöchstbeträge angehoben werden. In Zukunft müssten alle Verkehrsträger, also auch der Luftverkehr, der Schienengüterverkehr oder die Seeschifffahrt, in die Überlegungen zur Anlastung externer Kosten einbezogen werden, um dadurch "Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden". (Deutsche Bundesregierung: ra)
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