Aufsicht und Regulierung der Finanzmärkte


Keine Einschränkungen bei der Finanzmarktregulierung
Möglichkeit zur Regulierung werde sogar in allen Abkommen ausdrücklich für beide Vertragspartner festgehalten


(22.04.10) - Durch Freihandelsabkommen sollen die Regulierungsmöglichkeiten der Länder zum Beispiel für die Finanzmärkte nicht eingeschränkt werden. Es bleibe jedem Handelspartner grundsätzlich selbst überlassen, seinen Finanzmarkt zu regulieren.

Die Möglichkeit zur Regulierung werde sogar in allen Abkommen ausdrücklich für beide Vertragspartner festgehalten, teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1299) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/973) mit.

Die Bundesregierung bekräftigt in der Antwort ihre Absicht, "alle Finanzmärkte, Finanzprodukte und Finanzmarktakteure einer angemessenen Aufsicht und Regulierung zu unterwerfen".

Die in der EU geltenden Vorschriften zur Beaufsichtigung von Finanzinstituten sollten sogar möglichst in allen Ländern zur Anwendung kommen, mit denen die EU-Freihandelsabkommen schließe. Davon zu unterscheiden sei aber die Marktöffnung im Bereich der Finanzdienstleistungen im Rahmen von Freihandelsabkommen, die zu wirtschaftlicher Integration und zu Wachstum beitragen solle. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

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    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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