Keine zusätzlichen Kontrollen an Schweizer Grenze
Deutsche Bundesregierung: Zollkontrollen seien primär auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgerichtet
Informationen über Steuerhinterzieher: Nicht vorgesehen, die Grenzkontrollen zur Schweiz zu intensivieren
(23.04.10) - Die Deutsche Bundesregierung will keine rechtliche Grundlage für weitere Ankäufe von Datenträgern mit Informationen über Steuerhinterzieher schaffen. In einer Antwort (17/1334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1103) heißt es, bisher habe kein Gericht die Auffassung vertreten, Ankäufe auf Basis der derzeit bestehenden Rechtsgrundlagen seien rechtswidrig.
Auch ist nicht vorgesehen, die Grenzkontrollen zur Schweiz zu intensivieren. Zollkontrollen seien primär auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgerichtet. Daher "werden aufgrund aktueller Steueraffären keine gezielten zusätzlichen Kontrollen durchgeführt", schreibt die Regierung.
Es werde auch nicht angestrebt, Rechtsgrundlagen für den Einsatz offener optisch-technischer Mittel zu schaffen. Sollten Zollbeamte bei Kontrollen Erkenntnisse zur Steuervermeidung erlangen, würden diese an die zuständigen Landesfinanzverwaltungen weitergeleitet.
Zur Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schreibt die Regierung, aus fiskalpolitischer Sicht sei diese in Paragraf 371 der Abgabenordnung geregelte Strafbefreiung ein Instrument zur "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen".
Damit könne sich der Fiskus eine andernfalls künftig unentdeckt bleibende Steuerquelle erschließen. In der Regelung komme aber auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine tätige Reue, mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht würden, dem Täter zugute kommen solle. Änderungen des Paragrafen 371 der Abgabenordnung müssten daher sowohl auf die fiskalpolitischen als auch die kriminalpolitischen Belange abgestimmt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.