Keine zusätzlichen Kontrollen an Schweizer Grenze


Deutsche Bundesregierung: Zollkontrollen seien primär auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgerichtet
Informationen über Steuerhinterzieher: Nicht vorgesehen, die Grenzkontrollen zur Schweiz zu intensivieren


(23.04.10) - Die Deutsche Bundesregierung will keine rechtliche Grundlage für weitere Ankäufe von Datenträgern mit Informationen über Steuerhinterzieher schaffen. In einer Antwort (17/1334) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/1103) heißt es, bisher habe kein Gericht die Auffassung vertreten, Ankäufe auf Basis der derzeit bestehenden Rechtsgrundlagen seien rechtswidrig.

Auch ist nicht vorgesehen, die Grenzkontrollen zur Schweiz zu intensivieren. Zollkontrollen seien primär auf die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ausgerichtet. Daher "werden aufgrund aktueller Steueraffären keine gezielten zusätzlichen Kontrollen durchgeführt", schreibt die Regierung.

Es werde auch nicht angestrebt, Rechtsgrundlagen für den Einsatz offener optisch-technischer Mittel zu schaffen. Sollten Zollbeamte bei Kontrollen Erkenntnisse zur Steuervermeidung erlangen, würden diese an die zuständigen Landesfinanzverwaltungen weitergeleitet.

Zur Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung schreibt die Regierung, aus fiskalpolitischer Sicht sei diese in Paragraf 371 der Abgabenordnung geregelte Strafbefreiung ein Instrument zur "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen".

Damit könne sich der Fiskus eine andernfalls künftig unentdeckt bleibende Steuerquelle erschließen. In der Regelung komme aber auch das strafrechtliche Prinzip zum Ausdruck, dass eine tätige Reue, mit der die Wirkungen einer Tat rückgängig gemacht würden, dem Täter zugute kommen solle. Änderungen des Paragrafen 371 der Abgabenordnung müssten daher sowohl auf die fiskalpolitischen als auch die kriminalpolitischen Belange abgestimmt werden. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Kernkraftwerk kein Notstromaggregat

    Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.

  • Unterrichtung zu Online-Verfahren an Gerichten

    Über die Stellungnahme des Bundesrates und die Gegenäußerung der Bundesregierung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit (20/13082) informiert die Bundesregierung in einer Unterrichtung (20/13635). Das Gesetz sieht vor, dass an ausgewählten Amtsgerichten künftig bestimmte zivilgerichtliche Verfahren auch als Online-Verfahren geführt werden können.

  • Mutmaßlich gefälschte UER-Zertifikate

    Ein Drittel der unter Betrugsverdacht stehenden Upstream-Emissionsreduktions-Projekte (UER-Projekte) in China hat das Umweltbundesamt (UBA) inzwischen bereits rückabgewickelt. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/13705) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/13509) hervor.

  • Lobbygesellschaft für Digitale Transformation

    Die Bundesregierung gestaltet nach eigener Darstellung die digitale Transformation im Sinne der Bürger durch digitalpolitische Initiativen aktiv mit. Dazu würden bestehende Verfahren kontinuierlich modernisiert und implementiert im Hinblick auf aktuelle technische Entwicklungen, heißt es in der Antwort (20/13814) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/13448) der AfD-Fraktion.

  • AfD fordert Stopp der Wärmewende

    Die AfD-Fraktion will durch einen Stopp der Wärmewende Wohnen wieder bezahlbar machen. In einem Antrag (20/13764) wird insbesondere eine Absenkung der Energiestandards bei Neubauten verlangt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen