Mehr Transparenz bei Finanzprodukten


Damit Kunden wissen, was das Konto kostet, müssen Banken künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren transparent informieren
Bei den Verbraucherzentralen sind seit Anfang 2015 die sogenannten Finanzmarktwächter tätig. Sie sollen Missstände, die die Finanzen von Verbrauchern betreffen, frühzeitig erkennen

(22.04.16) - Geldanlageprodukte müssen besser vergleichbar werden, fordert Bundesjustizminister Maas. Verbraucher sollen aktiv und selbstbestimmt über die für sie beste Anlageform entscheiden können. Eine moderne Verbraucherpolitik, so Bundesjustizminister Heiko Maas, müsse dafür sorgen, dass die Verbraucher ihre Marktmacht nutzen und "auf den Finanzmärkten genauso wählerisch sind wie auf dem Wochenmarkt". Kluge Verbraucherpolitik, so der Minister weiter, unterstützte die Menschen gerade auch beim Aufbau ihrer Altersvorsorge. Das setze voraus, dass sie informiert seien, aktiv und kritisch vergleichen könnten.

Lange Produktlaufzeiten, komplizierte Angebote, schwer kalkulierbare Risiken und nicht zuletzt das aktuelle Zinstief: Das alles erschwert es Verbrauchern für sie geeignete Anlageprodukte zu finden - einschließlich passender Vorsorgeprodukte für das Alter. Gleichzeitig sind viele Anlageformen mit hohen Kosten belastet, die die Rendite zusätzlich schmälern. Die Bundesregierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Verbraucherschutz in Finanzfragen auszubauen.

Am Anfang steht das Konto
Aktiver Verbraucher zu sein, beginnt mit der Auswahl des Geldinstituts und der Kontoeröffnung. Damit Kunden wissen, was das Konto kostet, müssen Banken künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren transparent informieren.

Den besten Überblick für Verbraucher sollen Vergleichsportale im Internet geben. Das sieht das Gesetz zum "Girokonto für jedermann" vor, das demnächst in Kraft tritt. Alle Banken sind dann verpflichtet, auch die Zinssätze bei den Dispozinsen auf ihrer Webseite gut sichtbar offenzulegen.

Außerdem müssen die Geldinstitute aktiv eine Beratung anbieten und über Alternativen zum Dispokredit informieren, wenn die Kunden länger als sechs Monate im Dispo stecken.

Maßnahmenbündel für transparente Finanzprodukte
Bei den Verbraucherzentralen sind seit Anfang 2015 die sogenannten Finanzmarktwächter tätig. Sie sollen Missstände, die die Finanzen von Verbrauchern betreffen, frühzeitig erkennen. Sie helfen so, Fehlentwicklungen am Markt noch effektiver als bisher zu beseitigen. Die Bundesregierung unterstützt die bei den Verbraucherzentralen angesiedelten Marktwächter in diesem und im folgenden Jahr mit jeweils fünf Millionen Euro.

Um die Informationsflut bei Anlageprodukten zu reduzieren, gibt es ab Anfang 2017 ein einheitliches Produktinformationsblatt. Es soll alle wesentlichen Angaben übersichtlich auflisten: die Kosten, die Chancen und die Risiken. Darüber hinaus sind künftig alle Finanzprodukte in Chancen-Risiko-Klassen einzuordnen und die tatsächlichen Kosten offenzulegen. Außerdem sollen die Gebühren bei einem Wechsel des Anbieters nur noch maximal 150 Euro betragen.

Unabhängige Honorarberatung ausbauen
Maas kündigte auch an, die unabhängige Honorarberatung Schritt für Schritt weiter auszubauen. Bereits seit 2014 gibt es den unabhängigen Honorarberater für Finanzprodukte. "Jetzt gehen wir weiter und verankern die Honorarberatung für Immobilienkredite erstmals im Gesetz und stellen Anforderungen an die Berater auf. Als nächstes werden wir die Versicherungsberatung und -vermittlung angehen und auch dort die Honorarberatung genauer regeln", sagte der Minister. Diese Maßnahmen bildeten eine gute Grundlage für die Arbeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, betonte Maas.

Seit 1983 erinnern Verbraucherorganisationen weltweit am 15. März an grundlegende Verbraucherechte. 1962 formulierte der damalige US-Präsident John F. Kennedy erstmals eine Reihe von Verbraucherrechten: Das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte, auf umfassende Information, freie Wahl und das Recht, gehört zu werden. Diese Grundrechte wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen erweitert um das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse, das Recht auf Entschädigung, auf Verbraucherbildung und auf eine intakte Umwelt. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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