EU-Richtlinie zur Frauen-Quote


Geltung der gleichstellungspolitischen Ziele der Bundesregierung auch für die Europäische Union
Im Sinne der Frauenförderung, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit sollte ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern speziell in Aufsichtsräten geschaffen werden

(22.04.16) - Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Haltung der Bundesregierung zum Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission für ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen aus dem Jahr 2012. In einer Kleinen Anfrage (18/7728) moniert die Linke, dass die Regierung sich bislang nicht zu einer Unterstützung der Richtlinie hat "durchringen" können. Die Fraktion möchte wissen, warum sich die Bundesregierung bislang hat nicht einigen können in dieser Frage, obwohl in Deutschland eine entsprechende gesetzliche Quoten-Regelung erlassen wurde.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Mittelfristiges Ziel des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist laut seiner Begründung eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen der Privatwirtschaft und der Bundesverwaltung sowie bei Gremienbesetzungen, so dass letztlich eine Geschlechterparität besteht. Das zum Internationalen Frauentag 2015 beschlossene Gesetz hat nicht zuletzt auf der 59. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen in New York viel Aufmerksamkeit und Anerkennung erfahren.

Auch auf europäischer Ebene wird seit vielen Jahren über die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen diskutiert. Um den Frauenanteil in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften substantiell zu erhöhen, hat die Europäische Kommission bereits im Jahr 2012 im Rahmen ihrer 2020 Strategie den Vorschlag vorgelegt für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/ Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (KOM(2012)614 endg.)

Im Sinne der Frauenförderung, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit sollte ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern speziell in Aufsichtsräten geschaffen werden. Dabei stützte sich die Europäische Kommission auf Artikel 157 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser regelt verbindliche Maßnahmen der Europäischen Union zur Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Das Europäische Parlament hat sich am 20. November 2013 mit großer Mehrheit für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen."
(Deutscher Bundestag: ra)


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