EU-Richtlinie zur Frauen-Quote


Geltung der gleichstellungspolitischen Ziele der Bundesregierung auch für die Europäische Union
Im Sinne der Frauenförderung, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit sollte ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern speziell in Aufsichtsräten geschaffen werden

(22.04.16) - Die Fraktion Die Linke verlangt Auskunft über die Haltung der Bundesregierung zum Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission für ein ausgewogenes Verhältnis von Männern und Frauen in den Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen aus dem Jahr 2012. In einer Kleinen Anfrage (18/7728) moniert die Linke, dass die Regierung sich bislang nicht zu einer Unterstützung der Richtlinie hat "durchringen" können. Die Fraktion möchte wissen, warum sich die Bundesregierung bislang hat nicht einigen können in dieser Frage, obwohl in Deutschland eine entsprechende gesetzliche Quoten-Regelung erlassen wurde.

Vorbemerkung der Fragesteller
"Mittelfristiges Ziel des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist laut seiner Begründung eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen der Privatwirtschaft und der Bundesverwaltung sowie bei Gremienbesetzungen, so dass letztlich eine Geschlechterparität besteht. Das zum Internationalen Frauentag 2015 beschlossene Gesetz hat nicht zuletzt auf der 59. Sitzung der Frauenrechtskommission der Vereinten Nationen in New York viel Aufmerksamkeit und Anerkennung erfahren.

Auch auf europäischer Ebene wird seit vielen Jahren über die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen diskutiert. Um den Frauenanteil in den Leitungsorganen börsennotierter Gesellschaften substantiell zu erhöhen, hat die Europäische Kommission bereits im Jahr 2012 im Rahmen ihrer 2020 Strategie den Vorschlag vorgelegt für eine Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den nicht geschäftsführenden Direktoren/ Aufsichtsratsmitgliedern börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (KOM(2012)614 endg.)

Im Sinne der Frauenförderung, Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit sollte ein ausgewogeneres Verhältnis von Frauen und Männern speziell in Aufsichtsräten geschaffen werden. Dabei stützte sich die Europäische Kommission auf Artikel 157 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser regelt verbindliche Maßnahmen der Europäischen Union zur Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit und der Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Das Europäische Parlament hat sich am 20. November 2013 mit großer Mehrheit für den Kommissionsvorschlag ausgesprochen."
(Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen