Zinsbesteuerung im Ansässigkeitsstaat
Viele Doppelbesteuerungsabkommen sehen nur die Besteuerung im Wohnsitzstaat vor
Hintergrund der gesetzlichen Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht im Fall von inländischen Kapitalerträgen sei dem Grunde nach schon ab 1929 das Ziel, den Finanzplatz Deutschland zu stärken
(21.04.16) - Die Besteuerung von im Inland gezahlten Zinsen auf Kapitaleinkünfte soll für beschränkt Steuerpflichtige besser im Ansässigkeitsstaat erfolgen. Wie es in einer Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/7815) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7611) heißt, verfolgt sie das Ziel einer "zutreffenden Einmalbesteuerung". Weiter heißt es: "Gerade für Zinsen gilt, dass grenzüberschreitend eine einmalige Besteuerung im Ansässigkeitsstaat gegenüber einer Besteuerung sowohl im Quellen- als auch im Ansässigkeitsstaat vorzugswürdig ist."
Deshalb würden viele Doppelbesteuerungsabkommen nur die Besteuerung im Wohnsitzstaat vorsehen. Diesem Ziel diene auch die weitere Verbesserung des internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen. 79 Staaten und Gebiete seien einer entsprechenden Vereinbarung über den internationalen Informationsaustauschs in Steuersachen beigetreten.
Die EU-Staaten würden ab 2017 automatisch Daten über Finanzkonten austauschen. Hintergrund der gesetzlichen Ausgestaltung der beschränkten Steuerpflicht im Fall von inländischen Kapitalerträgen sei dem Grunde nach schon ab 1929 das Ziel, den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Welche Bankeinlagen, Anteile an inländischen Investmentfonds und festverzinslichen Wertpapieren von "Steuerinländern" oder von "Steuerausländern" gehalten werden, kann die Bundesregierung mangels eigener Daten nicht angeben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.