Kassenmanipulation soll verboten werden
Betrug mit manipulierten Registrierkassen gesetzlich verhindern
Zeitgleich Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter verbessern
(21.04.16) - Die Deutsche Bundesregierung soll so schnell wie möglich einen Gesetzentwurf zur Eindämmung des Betrugs mit Registrierkassen vorlegen. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/7879). Damit sollen verbindliche und seitens der Finanzverwaltung akzeptierte Sicherheitsstandards für die Unveränderbarkeit und Vollständigkeit von Kassendaten vorgegeben werden. Weiterhin soll die gesetzliche Grundlage für die Möglichkeit einer unangemeldeten Kassen-Nachschau nach dem Vorbild der Umsatzsteuer-Nachschau geschaffen werden. Zudem verlangt die Fraktion die Heraufsetzung der Abschreibungsgrenze für geringwertige Wirtschaftsgüter von 400 auf 1.000 Euro.
Spätestens seit 2003, als der Bundesrechnungshof von drohenden Steuerausfällen in Milliardenhöhe durch manipulierte Kassensysteme berichtet habe, sei das Problem bekannt, heißt es in dem Antrag. Gesetzgeberische Maßnahmen seien dennoch nicht umgesetzt worden. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.