Anti-Stress-Regelung: Prüfung erst ab 2016
Arbeitsmarkt-Compliance: Für Erfassung von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt fehlt der Bundesregierung derzeit eine fundierte Datengrundlage
Insbesondere sei die Frage offen, inwieweit der Stand der Forschung ausreichend ist, "mögliche Gefährdungen in ihrer Komplexität klar zu definieren
(22.08.14) - Für eine eigenständige Anti-Stress-Verordnung zur Verringerung von psychischen Belastungen in der Arbeitswelt fehlt der Bundesregierung derzeit eine fundierte Datengrundlage. Das betont sie in ihrer Antwort (18/2291) auf eine Kleine Anfrage (18/2180) der Fraktion Die Linke. Dies sei aber nötig, um Handlungsaufforderungen an die Arbeitgeber stellen zu können, die Rechtssicherheit sowohl für die Arbeitgeber als auch für die Aufsichtsbehörden garantiert.
Insbesondere sei die Frage offen, inwieweit der Stand der Forschung ausreichend ist, "mögliche Gefährdungen in ihrer Komplexität klar zu definieren", um auf dieser Basis moderne Arbeitsformen "menschengerecht" zu gestalten, schreibt die Regierung weiter. Um zu der nötigen wissenschaftlichen Datenbasis zu gelangen, führe die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz von 2014 bis 2016 ein Forschungsprojekt "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt - wissenschaftlichen Standortbestimmung" durch.
Dazu gehöre am Ende auch die Vorlage von Handlungsempfehlungen zur psychischen Gesundheit. Erst danach werde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales entsprechende Regelungen einer Arbeitsschutzverordnung prüfen, heißt es in der Antwort weiter. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
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Steuerung des Windenergieausbaus
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