Wirtschaftsspionage in Deutschland
Bundesregierung: "Keine bestätigenden Erkenntnisse", die darauf hindeuten, dass die von der NSA erhobenen Daten auch zum Zwecke der Wirtschaftsspionage verwendet würden
Schwer zu unterscheiden, ob es sich um staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische Konkurrenten handle
(26.08.14) - Seit 2005 hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) laut Angaben der Deutschen Bundesregierung zirka 200 Fälle von möglichen oder tatsächlichen Spionageangriffen auf deutsche Unternehmen untersucht. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/2281) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2151) hervor. Dabei sei es nur in wenigen Fällen möglich gewesen, einen "nachrichtendienstlichen Hintergrund" konkret zu belegen, teilt die Bundesregierung mit.
In vielen Fällen seien private Unternehmen oder Einzelpersonen Auftraggeber gewesen. Allerdings sei es auch in diesen Fällen schwer, zu unterscheiden, ob es sich um staatlich betriebene Wirtschaftsspionage oder um Ausspähung durch ausländische Konkurrenten handle. So sind laut Bundesregierung zum Beispiel in der Volksrepublik China Wirtschaft und Staat eng miteinander verflochten.
Die Fragesteller wollten zudem wissen, welche Erkenntnisse die "Sonderauswertung Technische Aufklärung durch US-amerikanische, britische und französische Nachrichtendienste" des BfV im Hinblick auf Wirtschaftsspionage durch die US-Amerikaner hat. Die Sonderauswertung war im Nachgang der Enthüllungen Edward Snowdens eingerichtet worden. Laut Antwort der Bundesregierung gibt es derzeit keine konkreten Hinweise auf Wirtschaftsspionage durch US-amerikanische Geheimdienste gegen deutsche Unternehmen.
Es lägen zudem keine bestätigenden Erkenntnisse" vor, die darauf hindeuten, dass die von der National Security Agency (NSA) erhobenen Daten auch zum Zwecke der Wirtschaftsspionage verwendet würden. Zudem habe die US-Regierung "mehrfach versichert", dass ihre Dienste deutsche Unternehmen nicht ausspähen, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
-
Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
-
Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
-
Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
-
Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.