Schufa & Co.: Gutachten im Herbst
Auskunfteien: Welcher Änderungsbedarf besteht in Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz
In Hinblick auf die Branche der Wirtschafts- und Kreditauskunfteien liegen der Bundesregierung nur wenige Informationen vor
(22.09.14) - Die Schutzvereinigung für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) und andere Wirtschafts- und Kreditauskunfteien sind Gegenstand einer Antwort der Deutschen Bundesregierung (18/2413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2322). Die Fragesteller wollten unter anderem Auskunft über die Fragestellung einer Studie mit Bezug zu der Branche.
Laut Bundesregierung erarbeiten aktuell das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und die GP Forschungsgruppe ein Gutachten, das auf die "rechtstatsächliche Situation" und eine "verbraucherschutzbezogene Evaluierung" des rechtlichen Rahmens, in dem die Auskunfteien agieren, abziele. Auf dieser Grundlage solle dann erörtert werden, ob und welcher Änderungsbedarf in Hinblick auf das Bundesdatenschutzgesetz besteht, schreibt die Bundesregierung. Eine Veröffentlichung des Gutachtens plane das Bundesministerium für Justiz und für Verbraucherschutz für den Herbst 2014.
In Hinblick auf die Branche der Wirtschafts- und Kreditauskunfteien liegen der Bundesregierung nur wenige Informationen vor. So habe sie keine oder "keine gesicherten" Erkenntnisse über Marktanteile und Umsätze, zur Zahl der gespeicherten Datensätze oder zum Anteil falscher oder fehlerhaften Angaben in den Datenbanken der Auskunfteien. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.