Keine Privatisierung durch TiSA-Abkommen


Als plurilaterales Abkommen mit bisher 23 Teilnehmerländern konzipiert
Es ist auf deutsche und vor allem EU-Initiative hin gelungen, die Verhandlungen auf die sog. GATS-Systematik einzustellen

(25.09.14) - Durch das plurilaterale Dienstleistungsabkommen "Trade in Services Agreement" (TiSA) soll es keine Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen in Deutschland geben. Dies sei "weder Ziel noch Inhalt der TiSA-Verhandlungen", versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2447) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (18/2156).

TiSA ist nach Angaben der Regierung als plurilaterales Abkommen mit bisher 23 Teilnehmerländern konzipiert. Die EU mit ihren 28 Mitgliedsländern zähle dabei als ein Teilnehmerstaat. Bei der Anfrage handelt es sich um eine Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/1913.

Die Bundesregierung hatte in ihren Vorbemerkungen erläutert:
"Das 'Trade in Services Agreement' (TiSA) ist als plurilaterales Dienstleistungsabkommen mit bisher 23 Teilnehmerländern konzipiert. Die Europäische Union (EU) mit ihren 28 Mitgliedsländern zählt dabei als ein Teilnehmerstaat. Der Zugang steht dabei allen WTO-Mitgliedstaaten (WTO – Welthandelsorganisation) offen. Ziel von TiSA ist neben einer Verbesserung des Marktzugangs im Dienstleistungssektor vor allem auch, Impulse für die stockende Doha-Runde der Welthandelsorganisation WTO zu setzen und das plurilaterale Abkommen später möglichst in der WTO zu 'multilateralisieren'. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse von TiSA später allen anderen WTO-Staaten zugute kommen sollen, auch ohne dass diese dafür eigene Marktöffnungen vornehmen müssen. Neben der EU gehören u. a. die USA, Australien, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Israel, Japan, Korea, Mexiko, Pakistan und die Türkei zu den Teilnehmerstaaten von TiSA.

Die Europäische Kommission hat für diese Verhandlungen am 18. März 2013 ein Mandat vom Ministerrat der EU erhalten. Das Mandat enthält alle aus deutscher Sicht wichtigen Elemente. Inzwischen haben auch Uruguay und China einen Beitrittswunsch zu den Verhandlungen erklärt, der z. Z. noch von den USA, Kanada und Japan überprüft wird.

Bisher haben sieben Verhandlungsrunden stattgefunden. Ein Angebotsaustausch, in dem von den verhandelnden Staaten angezeigt wird, welche Bereiche der Dienstleistungswirtschaft unter welchen Bedingungen geöffnet werden sollen (sog. Verpflichtungslisten), hat zwischen November 2013 und Februar 2014 stattgefunden. Derzeit konzentriert sich die Diskussion aber neben der Formulierung des eigentlichen Abkommenstextes auf die sog. Sektorpapiere, in denen für ausgewählte Sektoren horizontale Regeln entwickelt werden.

Es ist auf deutsche und vor allem EU-Initiative hin gelungen, die Verhandlungen auf die sog. GATS-Systematik einzustellen (GATS – General Agreement on Trade in Services, das WTO-Dienstleistungsabkommen). Dies bedeutet, dass jedes Land individuell entscheidet, welche Dienstleistungssektoren geöffnet werden sollen, und welche nicht, ohne dass mögliche Verpflichtungen der anderen TiSA-Partner darauf Einfluss haben. Außerdem sollen wesentliche Definitionen, z. B. was man unter 'Marktzugang' oder 'Gleichbehandlung' versteht, analog GATS ausgestaltet werden. Dies gilt auch für den Anwendungsbereich des Abkommens.

Aus abstrakten Definitionen – oder dem grundsätzlichen Anwendungsbereich – eines solchen Abkommens können aber noch keinerlei konkrete Verpflichtungen für die einzelnen Mitgliedstaaten von TiSA abgeleitet werden, denn die Mitgliedstaaten definieren in den Verpflichtungslisten genau, unter welchen Bedingungen und welche Bereiche sie für die anderen Mitgliedsländer öffnen wollen. Das deutsche und EU-Interesse liegt bei diesem Abkommen insbesondere in den Marktöffnungen in interessanten Märkten, die für unsere hochleistungsfähigen Dienstleistungsunternehmen von Interesse sind, und in denen sie bislang noch viele Beschränkungen oder Diskriminierungen erfahren.

Außerdem ist es unser Interesse, die TiSA-Verhandlungen später in einen multilateralen Zusammenhang von dem WTO-Dienstleistungsabkommen GATS zu überführen. Politische Sensibilitäten haben die EU und Deutschland von Beginn der Verhandlungen an besonders berücksichtigt. Das gilt insbesondere für die Bereiche der öffentlichen Dienstleistungen und kulturellen Dienstleistungen, in denen die Bundesländer eine Vielzahl von Regelungszuständigkeiten haben. Dem wird auch im Mandatstext Rechnung getragen. Es ist sichergestellt, dass der Deutsche Bundestag und der Bundesrat regelmäßig über die Verhandlungen und evtl. Verhandlungsfortschritte informiert werden."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen