Eingetragener Kaufmann und Unternehmer
Schlecker konnte keine Insolvenzverschleppung begehen
Reine Spekulation, ob eine andere Rechtsform Schlecker vor der Insolvenz bewahrt hätte
(23.07.12) - Die Deutsche Bundesregierung kann "keine gesicherte Aussage darüber treffen, welches die maßgeblichen Gründe für die Insolvenz von Schlecker gewesen sind". Es sei auch reine Spekulation, ob eine andere Rechtsform Schlecker vor der Insolvenz bewahrt hätte, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10267) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (17/10025).
In diesem Zusammenhang verweist die Regierung darauf, dass das Gesetz für alle natürlichen Personen ein Recht, aber keine Pflicht zur Stellung eines Insolvenzantrages vorsehe. Die Antragspflicht bestehe für insolvente juristische Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, für deren Verbindlichkeiten keine natürliche Person unbeschränkt hafte.
"Ein als eingetragener Kaufmann handelnder Unternehmer kann mithin im Zusammenhang mit der eigenen Insolvenz keine Insolvenzverschleppung begehen", schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Unter den deutschen Atomkraftbetreibern herrschten offenbar unterschiedliche Auffassungen über die Möglichkeiten des Weiterbetriebs der letzten drei deutschen Atomkraftwerke, die aufgrund der Gesetzeslage Ende 2022 abgeschaltet werden sollten, wegen der durch den Ukraine-Krieg erwarteten Energieprobleme aber dann doch bis zum 15. April 2023 in Betrieb blieben. Während PreussenElektra bereit war, sein Kraftwerk Isar 2 auch über den mehrmonatigen Streckbetrieb hinaus weiter zu betreiben, war der RWE-Konzern weniger geneigt, sein Kraftwerk Emsland noch länger zu betreiben.
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