Monatlich 69.000 Sanktionen nach dem SGB II
Arbeitsmarkt, Grundsicherung und Armut in Deutschland – Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 17/5583, 17/5861 und 17/6043
Inhaltlich stellte die Bundesregierung unter anderem fest: Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) betrug im vergangenen Jahr 125 Euro
(23.08.11) - Die Linke sieht ihre bisherigen Kleinen Anfragen durch die Deutsche Bundesregierung nur ungenügend beantwortet und harkte nach zum Thema "Arbeitsmarkt, Grundsicherung und Armut in Deutschland". Die Bundesregierung gab erneut Antwort und merkte jedoch an, dass sie "die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltene Unterstellung nicht für gerechtfertigt (halte), dass sie Fragen in vorgegangenen Kleinen Anfragen der Fragesteller nicht beantwortet habe."
Ferner teilte die Bundesregierung mit: "Soweit Fragen wegen fehlender Datengrundlagen inhaltlich oder wegen der für die Beantwortung verfügbaren Zeit nicht beantwortet werden konnten, wurde zusätzlich dargelegt, weshalb entsprechende Daten nicht oder nicht in der erfragten Abgrenzung ausgewiesen werden konnten."
Inhaltlich stellte die Bundesregierung unter anderem fest: Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) betrug im vergangenen Jahr 125 Euro. Pro Monat wurden dabei etwa 69.000 Sanktionen ausgesprochen. Der wichtigste Sanktionsgrund war mit 41.500 Fällen das Meldeversäumnis, gefolgt von der Verletzung einer Pflicht in der Eingliederungsvereinbarung (12.000) und der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder eine sonstig vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen (8.500).
Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung (17/6722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6193) hervor. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.