Monatlich 69.000 Sanktionen nach dem SGB II


Arbeitsmarkt, Grundsicherung und Armut in Deutschland – Nachfragen zu den Antworten der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksachen 17/5583, 17/5861 und 17/6043
Inhaltlich stellte die Bundesregierung unter anderem fest: Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) betrug im vergangenen Jahr 125 Euro

(23.08.11) - Die Linke sieht ihre bisherigen Kleinen Anfragen durch die Deutsche Bundesregierung nur ungenügend beantwortet und harkte nach zum Thema "Arbeitsmarkt, Grundsicherung und Armut in Deutschland". Die Bundesregierung gab erneut Antwort und merkte jedoch an, dass sie "die in der Vorbemerkung der Fragesteller enthaltene Unterstellung nicht für gerechtfertigt (halte), dass sie Fragen in vorgegangenen Kleinen Anfragen der Fragesteller nicht beantwortet habe."

Ferner teilte die Bundesregierung mit: "Soweit Fragen wegen fehlender Datengrundlagen inhaltlich oder wegen der für die Beantwortung verfügbaren Zeit nicht beantwortet werden konnten, wurde zusätzlich dargelegt, weshalb entsprechende Daten nicht oder nicht in der erfragten Abgrenzung ausgewiesen werden konnten."

Inhaltlich stellte die Bundesregierung unter anderem fest: Die durchschnittliche Höhe der Leistungskürzungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) betrug im vergangenen Jahr 125 Euro. Pro Monat wurden dabei etwa 69.000 Sanktionen ausgesprochen. Der wichtigste Sanktionsgrund war mit 41.500 Fällen das Meldeversäumnis, gefolgt von der Verletzung einer Pflicht in der Eingliederungsvereinbarung (12.000) und der Weigerung, eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder eine sonstig vereinbarte Maßnahme aufzunehmen oder fortzuführen (8.500).

Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung (17/6722) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6193) hervor. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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