Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfrage
Regierung: Funkzellabfrage kann als Verfolgungsmaßnahme "im Einzelfall" in Betracht kommen
Bundesregierung wurde über die Handy-Massenüberwachung am 19. Februar 2011 in Dresden nicht vorab informiert
(23.08.11) - Zur "Gewährleistung einer effektiven und wirksamen Strafverfolgung" von Demonstrationsteilnehmern, die während einer Demonstration erhebliche Straftaten begangen haben, kann nach Angaben der Bundesregierung "im Einzelfall auch eine Funkzellenabfrage als Verfolgungsmaßnahme in Betracht kommen".
Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sei vor ihrer Anordnung zu berücksichtigen, inwieweit dritte Personen von der Maßnahme betroffen sind, erläutert die Regierung in ihrer Antwort (17/6724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6428). "Die Maßnahme kann im Einzelfall aus Verhältnismäßigkeitsgründen zeitlich oder örtlich weiter zu begrenzen sein oder muss unterbleiben, wenn eine solche Begrenzung nicht möglich ist oder das Ausmaß der Betroffenheit Dritter als unangemessen erscheint", heißt es in der Vorlage weiter.
In der Anfrage erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem, wann die Bundesregierung "über die Handy-Massenüberwachung am 19. Februar 2011 in Dresden" informiert worden sei. Dazu schreibt die Regierung, dass sie neben den sich aus öffentlichen Quellen ergebenden Informationen "keine weiteren Erkenntnisse zu dieser in die Zuständigkeit des Freistaates Sachsen fallenden Maßnahme" besitze.
Zur Frage, ob "auch Bundesbehörden heimliche Überwachungsmaßnahmen der Demonstranten durchgeführt" haben, heißt es in der Antwort, in der Zuständigkeit von Bundesbehörden "fanden entsprechende Maßnahmen nicht statt". (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.