Verhältnismäßigkeit der Funkzellenabfrage


Regierung: Funkzellabfrage kann als Verfolgungsmaßnahme "im Einzelfall" in Betracht kommen
Bundesregierung wurde über die Handy-Massenüberwachung am 19. Februar 2011 in Dresden nicht vorab informiert


(23.08.11) - Zur "Gewährleistung einer effektiven und wirksamen Strafverfolgung" von Demonstrationsteilnehmern, die während einer Demonstration erhebliche Straftaten begangen haben, kann nach Angaben der Bundesregierung "im Einzelfall auch eine Funkzellenabfrage als Verfolgungsmaßnahme in Betracht kommen".

Im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung sei vor ihrer Anordnung zu berücksichtigen, inwieweit dritte Personen von der Maßnahme betroffen sind, erläutert die Regierung in ihrer Antwort (17/6724) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/6428). "Die Maßnahme kann im Einzelfall aus Verhältnismäßigkeitsgründen zeitlich oder örtlich weiter zu begrenzen sein oder muss unterbleiben, wenn eine solche Begrenzung nicht möglich ist oder das Ausmaß der Betroffenheit Dritter als unangemessen erscheint", heißt es in der Vorlage weiter.

In der Anfrage erkundigten sich die Abgeordneten unter anderem, wann die Bundesregierung "über die Handy-Massenüberwachung am 19. Februar 2011 in Dresden" informiert worden sei. Dazu schreibt die Regierung, dass sie neben den sich aus öffentlichen Quellen ergebenden Informationen "keine weiteren Erkenntnisse zu dieser in die Zuständigkeit des Freistaates Sachsen fallenden Maßnahme" besitze.

Zur Frage, ob "auch Bundesbehörden heimliche Überwachungsmaßnahmen der Demonstranten durchgeführt" haben, heißt es in der Antwort, in der Zuständigkeit von Bundesbehörden "fanden entsprechende Maßnahmen nicht statt". (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Sorgfaltspflichten für Online-Dienste

    Bei einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses ist das von der Bundesregierung geplante Digitale-Dienste-Gesetz (20/10031) zur Umsetzung des Digital Services Act (DSA) auf nationaler Ebene von den geladenen Sachverständigen überwiegend begrüßt worden. Moderate Kritik wurde an einzelnen Punkten des Entwurfs zur Umsetzung laut.

  • Einsatz von KI birgt auch Risiken

    Die Deutsche Bundesregierung erkennt in der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) ein "vielfältiges und beträchtliches" Potenzial für Beschäftigte und den Arbeitsmarkt. KI könne die Produktivität von Beschäftigten steigern und diese bei ihren Tätigkeiten entlasten.

  • EU-Plastikabgabe weiter in Abstimmung

    Die Deutsche Bundesregierung befindet sich momentan noch in der Abstimmung hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der nationalen Umlegung der EU-Plastikabgabe. Verschiedene Optionen würden geprüft.

  • Bedeutung gemeinwohlorientierter Unternehmen

    Die Parlamentarische Staatssekretärin des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), Franziska Brantner (Bündnis 90/Die Grünen), hat bei der Aussprache zur Unterrichtung des Bundestages zur Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Wirtschaftsausschuss die Bedeutung des Programms betont.

  • Mehr Recycling-Anreize

    In seiner derzeitigen Form hat Paragraf 21 des Verpackungsgesetzes aus Sicht der Bundesregierung für die Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen bereits ein wichtiges Signal in Richtung des ökologischen Verpackungsdesigns gesetzt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen