Wurden Zuwendungen unterschlagen?
Regierung äußert sich zu angeblicher Korruption bei Berliner Entwicklungshilfe-Unternehmen
Wirtschaftsprüfungsunternehmen habe mit den Prüfungen begonnen
(24.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung nimmt die gegen das Berliner Entwicklungshilfe-Unternehmen AGEF (Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und der Entwicklungszusammenarbeit) erhobenen Korruptionsvorwürfe sehr ernst. Man habe erste Schritte zur Klärung der Angelegenheit eingeleitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/3987) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3764).
Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen habe mit den Prüfungen begonnen. Wie aus einer Übersicht der Bundesregierung hervorgeht, erhielt das Unternehmen AGEF im vergangenen Jahr insgesamt 6,463 Millionen Euro von verschiedenen Bundesministerien zur Durchführung von Projekten überwiegend in Afghanistan und im Irak. Darüber hinaus vergab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Aufträge den AGEF.
Außerdem führt das Unternehmen Projekte für andere EU-Mitgliedstaaten durch. Die Bundesregierung nennt unter anderem die Regierungen von Großbritannien, Schweden und Dänemark als Auftraggeber.
Im Vorwort zur Kleinen Anfrage schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Berufung auf Presseberichte, AGEF solle mindestens 1 Million Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und anderer öffentlicher Auftraggeber unterschlagen haben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.
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Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung
Über die Beschaffung und den Einsatz von IT-(Sicherheits-)Produkten durch den Bund als öffentlichen Auftraggeber informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/14887) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU (20/14226). Unter der Überschrift "Digitale Souveränität in der Bundesverwaltung" wird darin ein umfassender Überblick über die Beschaffung und Zulassung von einzelnen IT-Sicherheitsprodukten und -diensten gegeben.
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Aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen
Die Bundesregierung bestätigt in ihrer Antwort (20/14693) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/14379) die zu Ende 2024 erfolgte Änderung der Richtlinien für eine aktive Beteiligungsführung bei Unternehmen mit Bundesbeteiligung. Bereits die bis November 2024 geltenden Regelungen hätten vorgesehen, dass Mitglieder des Bundestages "in Ausnahmefällen" in Aufsichtsgremien von Unternehmen mit Bundesbeteiligung berufen werden können, heißt es in der Antwort.
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Risikostrukturausgleich der Krankenkassen
Verschiedene gesetzliche Initiativen der vergangenen Jahre zielen nach Angaben der Bundesregierung darauf ab, unzulässige Einflussnahmen auf die Datengrundlagen des Risikostrukturausgleichs (RSA) der Krankenkassen zu verhindern und die Manipulationsresistenz des RSA zu stärken. Zuletzt sei mit dem "Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz" (GKV-FKG) 2020 die sogenannte Manipulationsbremse eingeführt worden, heißt es in der Antwort (20/14678) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/14442) der Unionsfraktion.
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Souveräne Dateninfrastruktur
Die Bundesregierung strebt eine effiziente, wirtschafts- und innovationsfreundliche Umsetzungsstruktur der europäischen KI-Verordnung an, die knappe Ressourcen klug einsetzt. Das antwortet die Bundesregierung (20/14421) der AfD-Fraktion auf eine Kleine Anfrage (20/14109).