Wurden Zuwendungen unterschlagen?
Regierung äußert sich zu angeblicher Korruption bei Berliner Entwicklungshilfe-Unternehmen
Wirtschaftsprüfungsunternehmen habe mit den Prüfungen begonnen
(24.01.11) - Die Deutsche Bundesregierung nimmt die gegen das Berliner Entwicklungshilfe-Unternehmen AGEF (Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte im Bereich der Migration und der Entwicklungszusammenarbeit) erhobenen Korruptionsvorwürfe sehr ernst. Man habe erste Schritte zur Klärung der Angelegenheit eingeleitet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/3987) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3764).
Ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen habe mit den Prüfungen begonnen. Wie aus einer Übersicht der Bundesregierung hervorgeht, erhielt das Unternehmen AGEF im vergangenen Jahr insgesamt 6,463 Millionen Euro von verschiedenen Bundesministerien zur Durchführung von Projekten überwiegend in Afghanistan und im Irak. Darüber hinaus vergab das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Aufträge den AGEF.
Außerdem führt das Unternehmen Projekte für andere EU-Mitgliedstaaten durch. Die Bundesregierung nennt unter anderem die Regierungen von Großbritannien, Schweden und Dänemark als Auftraggeber.
Im Vorwort zur Kleinen Anfrage schreibt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Berufung auf Presseberichte, AGEF solle mindestens 1 Million Euro aus Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und anderer öffentlicher Auftraggeber unterschlagen haben. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
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Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
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Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
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Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
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Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.