Vereinfachung des Reisekostenrechts
Bündnis 90/Die Grünen: Reisekostenabrechnungen erfordern einen hohen bürokratischen Aufwand
Das Bundesfinanzministerium werde bis Ende Dezember 2011 einen Bericht mit verschiedenen Vereinfachungsansätzen vorlegen
(28.10.11) - Eine Projektgruppe aus Finanzexperten des Bundes und der Länder untersucht zur Zeit das steuerliche Reisekostenrecht. Ziel sei es, Vereinfachungsmöglichkeiten besonders in den Bereichen "regelmäßige Arbeitsstätte und "Auswärtstätigkeit" zu finden, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7303) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7095). Dabei werde es auch um Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten der doppelten Haushaltsführung gehen. Das Bundesfinanzministerium werde dem Deutschen Bundestag voraussichtlich bis Ende Dezember 2011 einen Bericht mit verschiedenen Vereinfachungsansätzen vorlegen.
Die Fragesteller hatten vorbemerkt:
"Geschäftsreisen sind ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Aktivität. In Deutschland gab es im Jahr 2010 8,1 Millionen Geschäftsreisende. Das bedeutete gegenüber 2009 ein Minus von 6,8 Prozent. 154,8 Millionen Geschäftsreisen führten dabei zu Ausgaben in Höhe von 43,5 Mrd. Euro – gleichbedeutend mit 127 Euro pro Geschäftsreisender bzw. Geschäftsreisendem und Tag (vgl. VDR Geschäftsreiseanalyse 2011).
Reisekostenabrechnungen erfordern aber gleichzeitig einen hohen bürokratischen Aufwand. Gerade für kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen wird dies zunehmend zu einer betrieblichen Herausforderung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Reisekostenabrechnung für Beschäftigte mit mehreren Arbeitsstätten nun erheblich vereinfacht.
Arbeitnehmer können steuerlich auch dann nur eine Arbeitsstätte angeben, wenn sie täglich in verschiedene Filialen des Arbeitgebers eingesetzt werden, wie der BFH in drei am Mittwoch, den 24. August 2011, in München veröffentlichten Urteilen entschied (vgl. dazu Az. VI ZR 55/19 u. a.). Damit entfällt für Beschäftigte das tägliche Aufsplitten von Entfernungspauschalen und die komplizierte Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen.
Am 30. August 2011 berichtete das 'Handelsblatt' (S. 18) von einer geplanten Änderung des Reisekostenrechts seitens der Bundesregierung."
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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