Vereinfachung des Reisekostenrechts


Bündnis 90/Die Grünen: Reisekostenabrechnungen erfordern einen hohen bürokratischen Aufwand
Das Bundesfinanzministerium werde bis Ende Dezember 2011 einen Bericht mit verschiedenen Vereinfachungsansätzen vorlegen


(28.10.11) - Eine Projektgruppe aus Finanzexperten des Bundes und der Länder untersucht zur Zeit das steuerliche Reisekostenrecht. Ziel sei es, Vereinfachungsmöglichkeiten besonders in den Bereichen "regelmäßige Arbeitsstätte und "Auswärtstätigkeit" zu finden, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/7303) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/7095). Dabei werde es auch um Verpflegungsmehraufwendungen und die Kosten der doppelten Haushaltsführung gehen. Das Bundesfinanzministerium werde dem Deutschen Bundestag voraussichtlich bis Ende Dezember 2011 einen Bericht mit verschiedenen Vereinfachungsansätzen vorlegen.

Die Fragesteller hatten vorbemerkt:
"Geschäftsreisen sind ein wesentlicher Bestandteil der wirtschaftlichen Aktivität. In Deutschland gab es im Jahr 2010 8,1 Millionen Geschäftsreisende. Das bedeutete gegenüber 2009 ein Minus von 6,8 Prozent. 154,8 Millionen Geschäftsreisen führten dabei zu Ausgaben in Höhe von 43,5 Mrd. Euro – gleichbedeutend mit 127 Euro pro Geschäftsreisender bzw. Geschäftsreisendem und Tag (vgl. VDR Geschäftsreiseanalyse 2011).

Reisekostenabrechnungen erfordern aber gleichzeitig einen hohen bürokratischen Aufwand. Gerade für kleinste, kleine und mittelständische Unternehmen wird dies zunehmend zu einer betrieblichen Herausforderung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat die Reisekostenabrechnung für Beschäftigte mit mehreren Arbeitsstätten nun erheblich vereinfacht.

Arbeitnehmer können steuerlich auch dann nur eine Arbeitsstätte angeben, wenn sie täglich in verschiedene Filialen des Arbeitgebers eingesetzt werden, wie der BFH in drei am Mittwoch, den 24. August 2011, in München veröffentlichten Urteilen entschied (vgl. dazu Az. VI ZR 55/19 u. a.). Damit entfällt für Beschäftigte das tägliche Aufsplitten von Entfernungspauschalen und die komplizierte Berechnung von Verpflegungsmehraufwendungen.
Am 30. August 2011 berichtete das 'Handelsblatt' (S. 18) von einer geplanten Änderung des Reisekostenrechts seitens der Bundesregierung."
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen