Stand bei der ePrivacy-Verordnung
Verordnung soll den Privatsphärenschutz bei elektronischer Kommunikation stärken, im Prinzip analog zur EU-Datenschutzgrundverordnung
Umgang mit Kommunikationsdaten und des Online-Trackings im Rahmen der ePrivacy-Verordnung
Die Deutsche Bundesregierung geht nicht davon aus, dass die Verhandlungen über die ePrivacy-Verordnung vor den Europawahlen abgeschlossen werden. Nach gegenwärtigem Sachstand sei dies eher unwahrscheinlich, heißt es in der Antwort (19/8919) auf eine Kleine Anfrage (19/8227) der FDP-Fraktion. Derzeit werde ein Vorschlag auf der Grundlage aktueller Präsidentschaftstexte weiterhin auf der Ebene der Ratsarbeitsgruppe diskutiert. Ein genauer Zeitplan liege nicht vor, so die Bundesregierung weiter. Die Verordnung soll den Privatsphärenschutz bei elektronischer Kommunikation stärken, im Prinzip analog zur EU-Datenschutzgrundverordnung.
Vorbemerkung der Fragesteller
Die Neuregelung des Umgangs mit Kommunikationsdaten und des Online-Trackings im Rahmen der ePrivacy-Verordnung beschäftigt nun schon mehrere Ratspräsidentschaften. Sowohl die bulgarische als auch die österreichische und jetzt auch die aktuelle rumänische Ratspräsidentschaft haben jeweils für sich angekündigt, den europäischen digitalen Binnenmarkt und insbesondere die ePrivacy-Verordnung inhaltlich und verfahrenstechnisch voranbringen zu wollen.
Die ePrivacy-Verordnung ist ursprünglich als datenschutzrechtlicher Komplementär zur Datenschutz-Grundverordnung avisiert worden. Es steht zu erwarten, dass die Unternehmen ausreichend Zeit brauchen werden, um angemessen auf die Regelungen reagieren zu können. Im Sinne klarer Regeln für den Standort Europa und im Sinne der Planungssicherheit für unternehmerische Chancen und Risiken ist es unerlässlich, über den Fortgang der ePrivacy-Verordnung informiert zu werden. Diese Information wird durch die nahende Europawahl im Mai 2019 nach Ansicht der Fragesteller umso dringlicher, da Zeitpläne und die Klärung dringender Fragen durch parlamentarische Diskontinuität für viele Unternehmen offen bleiben.
(Deutsche Bundesregierung: ra)
eingetragen: 16.04.19
Newsletterlauf: 23.05.19
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.