Jährliches Festgehalt von 250.635 Euro


Vorstandsgehälter und Übergangsentschädigungen in der Kassenzahnärztlichen
Bundesvereinigung
Übergangsentschädigung: Nach dem Ausscheiden aus dem Amt solle dem gewählten Vorstandsmitglied der Übergang in eine ausschließlich vertragszahnärztliche Tätigkeit erleichtert werden


(24.01.13) - Die drei Vorstandsvorsitzenden der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) erhalten nach dem am 8. November 2012 neu gefassten Vorstandsdienstvertrag ein jährliches Festgehalt von 250.635 Euro. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11858) auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/11652) mit. Mit den neu gefassten Vorstandsverträgen sei zudem festgelegt worden, dass Übergangsgelder jeweils nur noch für den Zeitraum von zwölf Monaten gezahlt werden. "Dies entspricht dem Betrag des Festgehaltes für ein Jahr", schreibt die Bundesregierung. Der Differenzbetrag zu einem 30-monatigen Bezug von Übergangsgeld werde für den Aufbau einer Altersversorgung eingesetzt.

Aus Sicht der Bundesregierung dient die Zahlung einer Übergangsentschädigung dazu, dem gewählten Vorstandsmitglied nach dem Ausscheiden aus dem Amt den Übergang in eine ausschließlich vertrags(zahn)ärztliche Tätigkeit zu erleichtern. Die Zahlung von Übergangsentschädigungen für zwölf Monate sei angesichts dieser Zwecksetzung noch vertretbar. Ferner entspreche die Gewährung einer Altersversorgung in der genannten Größenordnung der Altersversorgung, die andere Körperschaften gewährten, führt die Bundesregierung weiter aus.

Sie hätte daher mit aufsichtsrechtlichen Mitteln nicht untersagt werden können. Hingegen wäre die Gewährung einer Übergangsentschädigung für die Dauer von 30 Monaten aus Sicht der Bundesregierung mit der Zwecksetzung dieser Entschädigung nicht zu vereinbaren gewesen. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen