Leistungsschutzrecht für Presseverleger


Mit dem Entwurf des Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger eingeführt werden soll

Auch Blogs können Presseerzeugnisse im Sinne des Regierungsentwurfs sein

(25.01.13) - Auch Blogs können durch das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger geschützt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11792) auf eine Kleine Anfrage (17/11607) der Fraktion Die Linke. "Auch Blogs können Presseerzeugnisse im Sinne des Regierungsentwurfs sein", führt die Regierung aus, "wenn es sich um redaktionell-technische Festlegungen journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung handelt, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen sind und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dienen".

In ihren Vorbemerkungen stellt die Linke u.a anderem fest:
"Die Debatte über das Leistungsschutzrecht selbst wird seit mehr als drei Jahren von einer digitalen Öffentlichkeit im Netz kritisch begleitet, während davon in den Publikationsorganen der klassischen Presse, die von einem solchen Recht profitiert, nur am Rande die Rede ist und in überwiegender Zahl kritiklos und affirmativ berichtet wird. Hintergrund ist, dass ein Monopolrecht zur öffentlichen Zugänglichmachung von kleinsten Textausschnitten im Internet für Presseverlage geschaffen wird, das die Kommunikationsfreiheit empfindlich beeinträchtigt."


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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