Online-Handel und Wettbewerbsverstöße


Abmahnmissbrauch beim Online-Handel: Sonderrecht für den Online-Handel sei nicht "sachgerecht"
Bundesregierung räumt ein, dass es durch Wettbewerbsverstöße zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommen kann


(26.05.10) - Nach Ansicht der Deutschen Bundesregierung hat sich die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen in Form der Abmahnung in Deutschland als effektives Mittel zur Durchsetzung von Rechten grundsätzlich bewährt. Das schreibt sie in einer Antwort (17/1585) auf eine Kleine Anfrage (17/1447) der SPD-Fraktion, in der diese einen "Abmahnmissbrauch" beim Online-Handel bemängelt hatte.

Den Abgeordneten zufolge dienten Abmahnungen in diesem Bereich vor allem dazu, "Geld zu verdienen und Wettbewerb zu verhindern". Daher sei eine Mehrheit der Händler der Meinung, dass der Rechtsrahmen geändert werden müsse.

Die Bundesregierung erwidert darauf, dass sie ein Sonderrecht für den Bereich des Online-Handels für nicht sachgerecht hält. In vielen Fällen betreibe ein Online-Händler auch ein Ladengeschäft, so dass er die Einhaltung unterschiedlicher Regeln beachten müsste, schreibt sie. Sie räumt aber ein, dass es durch Wettbewerbsverstöße zu einer Verzerrung des Wettbewerbs kommen kann.

Derzeit werde "sorgfältig und intensiv geprüft", ob und gegebenenfalls welche gesetzgeberischen Maßnahmen ergriffen werden sollen. Konkrete Gesetzgebungsvorschläge oder Planungen gebe es aber noch nicht.

Einen Bedarf, diese Frage auf EU-Ebene zu regeln, sieht die Bundesregierung nicht. Dies begründet sie damit, dass die zivilrechtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen durch Abmahnungen in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union außer in Österreich nicht vorgesehen ist. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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