Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität


Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
Alle Pflegeeinrichtungen müssen bis Ende 2010 einmal von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung geprüft worden sein


(26.06.09) - In Deutschland gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung 11.529 zugelassene ambulante und 11.029 zugelassene stationäre Pflegeeinrichtungen. Dies geht aus der Antwort der Regierung (16/13136) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12939) zu Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen hervor.

Darin verweist die Bundesregierung zugleich darauf, dass alle Pflegeeinrichtungen bis Ende 2010 einmal von den Medizinischen Diensten der Krankenversicherung geprüft worden sein müssen. Ab 2011 fänden jährliche Prüfungen statt, bei denen alle Einrichtungen geprüft würden.

Vorbemerkungen der Fragesteller
Ein Kernpunkt des am 1. Juli 2008 in Kraft getretenen Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes sind bundesweite, jährliche und unangemeldete Qualitätsprüfungen in allen stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse. Bis Ende 2010 müssen alle Einrichtungen nach der neuen Systematik geprüft sein.

Verantwortlich für die Qualitätsprüfungen ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Er prüft die Pflegeeinrichtungen im Auftrag der Pflegekassen. Nach § 115 Absatz 1 Buchstabe a des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) waren die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der Bewertungssystematik von den Vertragsparteien bis zum 30. September 2008 zu vereinbaren. Die Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) wurde von den Vertragsparteien am 17. Dezember 2008 beschlossen, die Pflege-Transparenzvereinbarung ambulant (PTVA) am 29. Januar 2009. Über die vom Bundesministerium für Gesundheit unterbreiteten Vorschläge zur Änderung der beschlossenen Pflegetransparenzvereinbarungen konnte über die farbliche Untersetzung der zusammenfassenden Benotung der einzelnen Prüfergebnisse hinaus noch kein Konsens erzielt werden.

Die inhaltliche Grundlage der Prüfungen, das heißt die Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität gemäß § 113 SGB XI, war bis zum 31. März 2009 zu vereinbaren. Diese Frist ist überschritten. Ein Konsens aller Beteiligten ist nicht in Sicht. Die Bundesregierung hat bisher nicht von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Schiedsstelle nach § 113b SGB XI anzurufen.

Das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz sieht zudem in § 114a SGB XI die Weiterentwicklung der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vor. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit ist dies zur Umsetzung der neuen Vorschriften zum Prüfverfahren und zu den Prüfinhalten erforderlich.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt

    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

  • Internationale Standards und Normen

    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

  • Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich

    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen