"Erwachsen auf Probe" ist non-compliant
Die RTL-Produktion "Erwachsen auf Probe" fordert eine Grundsatzdebatte heraus über das, was Fernsehformate dürfen
Privatfernsehen und moralische Verantwortung: Kinderkommission für die Stärkung des Schutzes von Kleinstkindern bei der Mitwirkung an Medienproduktionen
(25.06.09) - In den vergangenen Jahren häufen sich Medienformate, die bewusst auf eine Verletzung der Menschenrechte setzen, um Einschaltquoten zu erzielen. Öffentliche Proteste – wie im jüngsten Beispiel der RTL-Produktion "Erwachsen auf Probe" – konnten die Ausstrahlung dieser Sendungen nicht stoppen.
Für die Kinderkommission des Deutschen Bundestages ist dieses Ergebnis außerordentlich unbefriedigend. Die Kinderkommission hat sich bereits in der Vergangenheit für eine Stärkung des Schutzes von Kleinstkindern und Säuglingen bei der Mitwirkung an Medienproduktionen ausgesprochen. Sie hält eine Überprüfung des Jugendarbeitsschutzes in Medien für Kinder unter drei Jahren für erforderlich.
Da zu befürchten ist, dass auch in Zukunft vergleichbare Sendungen gesendet werden, regt die Kinderkommission die Einrichtung eines Ethikbeirates für die Produktion von Rundfunksendungen an. Ekin Deligöz, die Vorsitzende der Kinderkommission, erklärt: "Wir wollen die Grundsatzdebatte, was Fernsehformate dürfen und was nicht, weiterführen. Es muss uns gelingen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Kinder Rechte haben und dass auch das Privatfernsehen eine moralische Verantwortung trägt". (Deutscher Bundestag: ra)
Lesen Sie auch:
KJM kritisiert RTL-Serie "Erwachsen auf Probe"
RTL-Serie "Erwachsen auf Probe" unter Beschuss
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Garantien für Uefa unterliegen Steuergeheimnis
Der Erlass von Einkommensteuer für Veranstaltungen in Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft 2024 ist aus Sicht der Bundesregierung in besonderem öffentlichen Interesse. Allerdings unterlägen die Inhalte der Steuergarantien für den europäischen Fußballverband Uefa dem Steuergeheimnis, schreibt sie in ihrer Antwort (20/12227) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11840).
-
Übererfüllung von EU-Rechtsakten
Die Bundesregierung gibt in einer Antwort (20/12167) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11742) Auskunft über das "Gold-Plating" von EU-Richtlinien beziehungsweise EU-Verordnungen. Danach wurden in dieser Legislaturperiode neun Richtlinien und drei Verordnungen über das von der Richtlinie beziehungsweise Verordnung geforderte Mindestmaß hinaus umgesetzt.
-
Werbung der Deutschen Bahn AG
Die Deutsche Bundesregierung erteilt keine Auskünfte über den Umfang des Werbebudgets der Deutschen Bahn AG (DB AG). Es handle sich dabei um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens, heißt es in der Antwort der Regierung (20/12222) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11503).
-
Beschränkung der Laienverteidigung
Der Bundesrat will die in der Strafprozessordnung eröffnete Möglichkeit der Laienverteidigung einschränken. Nach den Vorstellungen der Länderkammer sollen künftig nur noch volljährige Angehörige des Beschuldigten, Vertreter etwa von Berufsverbänden oder Gewerkschaften oder Personen mit der Befähigung zum Richteramt - nach Genehmigung durch das Gericht - die Verteidigung übernehmen dürfen.
-
Innovative Ansätze in der Datenpolitik nötig
Mit den Rahmenbedingungen für eine innovative Datenpolitik, also Datenaustausch und -nutzung sowie Datenschutz, hat sich der Digitalausschuss in einer öffentlichen Anhörung befasst. Die Sachverständigen bewerteten auch die nationalen Spielräume bei der Umsetzung des europäischen Data Acts, des Data Governance Acts aber auch der KI-Verordnung.