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KJM kritisiert RTL-Serie "Erwachsen auf Probe"


Kommission für Jugendmedienschutz: Ausstrahlung der ersten RTL-Doppelfolge rechtlich zulässig, aber ethisch und pädagogisch unverantwortlich
Die KJM prüfte die RTL-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des JMStV und das Wohl der jungen Zuschauer


(23.06.09) - Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich in ihrer Sitzung am 17. Juni mit der ersten Doppelfolge der RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" befasst. Dabei wurde deutliche Kritik an der Anlage und den Produktionsbedingungen des Formats geübt.

Säuglinge werden nach Auffassung des Gremiums für dramaturgische Effekte eingesetzt und die jugendlichen Teilnehmer mit Berufung auf ein oberflächliches und vermeintlich pädagogisches Ziel einem Realitätsschock ausgesetzt. Sie werden von Erziehern und so genannten Experten beobachtet und kontrolliert, erhalten jedoch keine echte und umfassende Hilfe, beispielsweise von Vertrauenspersonen aus ihrem familiären Umfeld. Nach Einschätzung der KJM ist "Erwachsen auf Probe" weder pädagogisch wertvoll noch pädagogisch begründet.

In ihrer rechtlichen Bewertung kam die KJM zu dem Ergebnis, dass eine Menschenwürdeverletzung nicht gegeben ist und angesichts der Sendezeit nach 20.00 Uhr eine Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren nicht vorliegt. Nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) kann die KJM lediglich prüfen, welche Wirkung eine Sendung auf minderjährige Zuschauer ausüben kann. Damit teilt die KJM die Einschätzung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die das TV-Format vor der Ausstrahlung begutachtet hatte. Maßnahmen kann die KJM nur dann ergreifen, wenn die FSF den rechtlichen Beurteilungsspielraum überschritten hat.

Die KJM prüfte die RTL-Sendungen gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag mit Blick auf die Einhaltung des JMStV und das Wohl der jungen Zuschauer. Dabei kann die unabhängige Kommission immer erst nach der Ausstrahlung einer TV-Sendung prüfen. Es ist dagegen Aufgabe der nach dem Jugendschutzgesetz (JuschG) zuständigen Stellen, zu beurteilen, ob das Wohl der an der TV-Produktion mitwirkenden Kinder und Jugendlichen verletzt wurde.

In diesem Zusammenhang hatten die Jugendminister Anfang Juni gefordert, bei der geplanten Novellierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes ein Verbot der Beteiligung von unter 3-jährigen Kindern vorzusehen.

"Eine kritische Diskussion darüber, ob das physische und psychische Wohl der Babys und Kinder während der Produktion gewahrt war, begrüße ich sehr. Wenn Kinder und Jugendliche in Reality-Shows mitwirken, sind besondere Sensibilität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gefragt", sagte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring nach der Entscheidung.

Die am 10. Juni 2009 ausgestrahlte Folge von "Erwachsen auf Probe" wurde von der KJM noch nicht abschließend geprüft. "Die Entscheidung der KJM zur ersten Doppelfolge ist kein Freibrief für die weiteren Folgen der Reihe. Auch bei ihnen wird der gleiche Prüfmaßstab angelegt", sagte Ring.

Die KJM wird das nächste Mal am 15. Juli 2009 zusammenkommen und über die bis zu diesem Zeitpunkt ausgestrahlten Folgen entscheiden.

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rundfunk und Telemedien (v.a. Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige.
(Kommission für Jugendmedienschutz: ra)

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"Erwachsen auf Probe" ist non-compliant

Kommission für Jugendmedienschutz: Steckbrief

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