21 neue Kernkraftwerksblöcke in Russland


Grünen erkundigten sich in einer Anfrage nach den aktuellen Atomkraftvorhaben in Europa
Umwelt-Compliance: Grenzüberschreitende Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder Strategischen Umweltprüfungen (SUP)

(27.03.14) - Russland will bis zum Jahr 2030 insgesamt 21 neue Kernkraftwerksblöcke bauen. Dies habe die russische Regierung im Rahmen des territorialen Energieplanungsprogramms zur Standortverteilung der Kernkraftkapazitäten vom 11. November 2013 bewilligt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/677) auf eine Kleine Anfrage (18/447) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Acht Kernkraftwerke befänden sich bereits im Bau.

Die Grünen hatten sich in ihrer Anfrage nach den aktuellen Atomkraftvorhaben in Europa erkundigt. Da Deutschland von einem atomaren Unfall in Europa ebenfalls betroffen wäre, müsse sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fraktion "zu den Vorhaben im Atombereich ausdrücklich positionieren und sich ebenfalls an den grenzüberschreitenden Verfahren wie Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) oder Strategischen Umweltprüfungen (SUP) beteiligen".

Die Bundesregierung verweist in ihrer Antwort darauf, dass sowohl bei der grenzüberschreitenden UVP als auch bei der SUP jeweils die zuständige deutsche Behörde entscheide, ob eine Beteiligung Deutschlands an dem Zulassungsverfahren des anderen Staates erforderlich sei. Die Entscheidung richte sich nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach Art und Ausmaß der potenziellen Betroffenheit Deutschlands. Bei der Einschätzung der möglichen grenzüberschreitenden Auswirkungen des Vorhabens oder Plans würden vor allem die Angaben des Ursprungsstaats bei der Notifikation des Vorhabens sowie gegebenenfalls sonstige der Behörde vorliegende Erkenntnisse berücksichtigt, heißt es weiter.

Da die Russische Föderation weder Mitgliedstaat der Europäischen Union sei noch Vertragsstaat der Espoo-Konvention, die das UVP-Verfahren regle, bestünden für sie auch keine Rechtspflichten aus diesen Übereinkommen und den einschlägigen EU-Richtlinien, betont die Bundesregierung. Im Einzelfall komme es aber zu einem Informationsaustausch auf freiwilliger Grundlage.

Als Beispiele für Kernkraftwerksneubauten beziehungsweise Kraftwerksausbauten in Europa, bei denen ein grenzüberschreitendes UVP-Verfahren eingeleitet oder inzwischen abgeschlossen worden sei, nennt die Bundesregierung Belgien, Finnland, Niederlande, Ungarn und Tschechien. Unter anderem plane Tschechien aktuell die Errichtung von zwei Kernkraftwerkseinheiten am bestehenden Standort Temelin. Gemäß dem tschechischen Energiekonzept solle die Kernenergie darüber hinaus weiter ausgebaut werden, schreibt die Regierung. Die Bundesregierung habe der Tschechischen Republik Mitte Dezember 2013 mitgeteilt, dass sich Deutschland an dem grenzüberschreitenden Verfahren zum tschechischen Energiekonzept beteiligen möchte. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.

  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen