Strenge Kontrolle und sorgfältige Antragsprüfung
Rüstungsgüter: Genehmigungsentscheidungen richten sich nach dem Gemeinsamen Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008 und den politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport aus dem Jahr 2000
An den strengen Regeln der Exportkontrolle für Rüstungsgüter hält die Bundesregierung fest: Sie handhabt den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern bewusst restriktiv
(27.06.14) - Die Deutsche Bundesregierung macht Genehmigungsentscheidungen zu Rüstungsexporten schneller publik und damit transparenter: Sie veröffentlicht künftig zwei Berichte - einen vor der parlamentarischen Sommerpause und einen im Herbst. Damit setzt das Kabinett eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Der Rüstungsexportbericht vergangenen Jahres wird ab jetzt immer vor der parlamentarischen Sommerpause herausgegeben. Im Herbst wird dann zusätzlich ein Zwischenbericht über die Genehmigungszahlen der ersten sechs Monate des laufenden Jahres veröffentlicht.
An den strengen Regeln der Exportkontrolle für Rüstungsgüter hält die Bundesregierung fest. Sie handhabt den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern bewusst restriktiv. Genehmigungsentscheidungen richten sich nach dem Gemeinsamen Standpunkt der EU aus dem Jahr 2008 und den politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Rüstungsexport aus dem Jahr 2000.
Die Bundesregierung prüft jeden Antrag unter sorgfältiger Abwägung der außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischen Argumente. Grundvoraussetzungen für Genehmigungen sind, dass deutsche Rüstungsgüter nicht für Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden oder möglicherweise zur Verschärfung von Krisen beitragen können.
Sammel- und Einzelausfuhrgenehmigungen im Vergleich
Laut Rüstungsexportbericht ging der Umfang der Sammelausfuhrgenehmigungen von rund 4,2 Milliarden Euro auf 2,5 Milliarden Euro zurück. Sammelausfuhrgenehmigungen betreffen zumeist Fälle der regierungsamtlichen Rüstungskooperation mit EU- und Nato-Staaten.
Die Genehmigungswerte schwanken von Jahr zu Jahr. Nach einem Rückgang im Vorjahr stieg das Volumen der Einzelgenehmigungen im Berichtszeitraum auf 5,8 Milliarden Euro an (2012: 4,7 Milliarden Euro). Der Anteil der Ausfuhrgenehmigungen für sogenannte Drittländer lag bei 61,6 Prozent (2012: 55 Prozent).
Die Bundesregierung leitet ihren Bericht über die Exportpolitik für konventionelle Rüstungsgüter dem Deutschen Bundestag zu, der ihn dann als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Der Bericht ist im Internetangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie abrufbar. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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