Compliance in der Außenwirtschaft


Prüfung der EU-Ziele für Exportkreditaktivitäten durch Euler Hermes
Umwelt- und Sozialprüfung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien

(27.07.12) - Die Deutsche Bundesregierung hat sich mit anderen OECD-Ländern darauf verständigt, dass die Umwelt- und Sozialprüfung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien regelmäßig mit den Standards der Weltbank erfolgt. Im Einzelfall könnten auch vergleichbare internationale und europäische Standards angewendet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10015).

Die Grünen hatten unter anderem vorbemerkt:
"Exportkreditagenturen stellen Unternehmen weltweit Hunderte Milliarden Euro an Garantien und Unterstützung pro Jahr zur Verfügung. Diese Projekte haben zum Teil katastrophale menschenrechtliche, soziale und ökologische Auswirkungen. So werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Projekte unterstützt werden, die gegen internationale Standards verstoßen.

Im Dezember 2011 trat die Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite in Kraft …

Die Verordnung unterstreicht, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Festlegung, Entwicklung und Umsetzung ihrer nationalen Exportkreditsysteme sowie bei der Überwachung der öffentlich unterstützten Exportkreditaktivitäten die allgemeinen Vorschriften der Union für Maßnahmen im Außenbereich einhalten sollten. Konkret werden hier Konsolidierung der Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Politikkohärenz im Entwicklungsbereich sowie Bekämpfung des Klimawandels genannt.
In Deutschland werden die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) im Auftrag des Bundes federführend von Euler Hermes betreut"
.
(Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.

  • Angaben zu Cum-Cum-Geschäften

    Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.

  • Konformitätsbewertung von Produkten

    In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.

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