Compliance in der Außenwirtschaft
Prüfung der EU-Ziele für Exportkreditaktivitäten durch Euler Hermes
Umwelt- und Sozialprüfung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien
(27.07.12) - Die Deutsche Bundesregierung hat sich mit anderen OECD-Ländern darauf verständigt, dass die Umwelt- und Sozialprüfung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien regelmäßig mit den Standards der Weltbank erfolgt. Im Einzelfall könnten auch vergleichbare internationale und europäische Standards angewendet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10015).
Die Grünen hatten unter anderem vorbemerkt:
"Exportkreditagenturen stellen Unternehmen weltweit Hunderte Milliarden Euro an Garantien und Unterstützung pro Jahr zur Verfügung. Diese Projekte haben zum Teil katastrophale menschenrechtliche, soziale und ökologische Auswirkungen. So werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Projekte unterstützt werden, die gegen internationale Standards verstoßen.
Im Dezember 2011 trat die Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite in Kraft …
Die Verordnung unterstreicht, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Festlegung, Entwicklung und Umsetzung ihrer nationalen Exportkreditsysteme sowie bei der Überwachung der öffentlich unterstützten Exportkreditaktivitäten die allgemeinen Vorschriften der Union für Maßnahmen im Außenbereich einhalten sollten. Konkret werden hier Konsolidierung der Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Politikkohärenz im Entwicklungsbereich sowie Bekämpfung des Klimawandels genannt.
In Deutschland werden die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) im Auftrag des Bundes federführend von Euler Hermes betreut".
(Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.