Compliance in der Außenwirtschaft
Prüfung der EU-Ziele für Exportkreditaktivitäten durch Euler Hermes
Umwelt- und Sozialprüfung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien
(27.07.12) - Die Deutsche Bundesregierung hat sich mit anderen OECD-Ländern darauf verständigt, dass die Umwelt- und Sozialprüfung bei der Übernahme von Exportkreditgarantien regelmäßig mit den Standards der Weltbank erfolgt. Im Einzelfall könnten auch vergleichbare internationale und europäische Standards angewendet werden, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (17/10268) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10015).
Die Grünen hatten unter anderem vorbemerkt:
"Exportkreditagenturen stellen Unternehmen weltweit Hunderte Milliarden Euro an Garantien und Unterstützung pro Jahr zur Verfügung. Diese Projekte haben zum Teil katastrophale menschenrechtliche, soziale und ökologische Auswirkungen. So werden immer wieder Fälle bekannt, in denen Projekte unterstützt werden, die gegen internationale Standards verstoßen.
Im Dezember 2011 trat die Verordnung (EU) Nr. 1233/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung bestimmter Leitlinien auf dem Gebiet der öffentlich unterstützten Exportkredite in Kraft …
Die Verordnung unterstreicht, dass die EU-Mitgliedstaaten bei der Festlegung, Entwicklung und Umsetzung ihrer nationalen Exportkreditsysteme sowie bei der Überwachung der öffentlich unterstützten Exportkreditaktivitäten die allgemeinen Vorschriften der Union für Maßnahmen im Außenbereich einhalten sollten. Konkret werden hier Konsolidierung der Demokratie, Achtung der Menschenrechte, Politikkohärenz im Entwicklungsbereich sowie Bekämpfung des Klimawandels genannt.
In Deutschland werden die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) im Auftrag des Bundes federführend von Euler Hermes betreut".
(Deutsche Bundesregierung: ra)
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