Hohe Verluste durch Umsatzsteuerbetrug


EU-Mehrwertsteuerreform : Den EU-Ländern sind laut einer Studie der Europäischen Kommission im Jahr 2015 schätzungsweise insgesamt rund 152 Mrd. Euro Mehrwertsteuereinnahmen entgangen
Das heutige, seit 1967 vorläufige System der Mehrwertsteuer gilt als ausgesprochen kompliziert, betrugsanfällig und auch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen als sehr aufwendig bis kaum beherrschbar



Durch die Arbeit der Steuerfahndung sind seit 2013 über fünf Milliarden Euro Mehrsteuern bei der Umsatzsteuer festgestellt worden. Im vergangenen Jahr habe sich das Volumen der Mehrsteuern auf 718,2 Millionen Euro belaufen, teilt die Bundesregierung unter Berufung auf Daten der Länder in ihrer Antwort (19/4235) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/3979) mit. Die Regierung unterstützt Bemühungen zur Einführung eines endgültigen betrugssicheren Mehrwertsteuersystems.

Vorbemerkung der Fragesteller
Das heutige, seit 1967 vorläufige System der Mehrwertsteuer gilt als ausgesprochen kompliziert, betrugsanfällig und auch insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen als sehr aufwendig bis kaum beherrschbar. Aus diesem Grunde wird in der EU, hier vor allem von der Europäischen Kommission, über ein neues, endgültiges, weniger bürokratisches und weniger betrugsanfälliges System nachgedacht. Es stellt sich die Frage, ob das heutige System, das alle Stufen der Wertschöpfung erfasst, obwohl nur die letzte Stufe des Verbrauchs das eigentliche Objekt der Besteuerung darstellt, als sinnvoll und zeitgemäß angesehen werden kann.

Diese Frage gewinnt vor dem Hintergrund der hohen Steuerausfälle zum Beispiel durch sogenannten Karussellbetrug, der von der Kommission selber auf jährlich 50 bis 60 Mrd. Euro geschätzt wird, enorm an Bedeutung. Eine Umstellung auf eine totale Steuerumkehr ("Reverse Charge") oder der Umbau zu einer reinen "Sales Tax", also einer Erfassung nur noch auf der letzten Stufe, wird vor allem mit der Begründung abgelehnt, dass hierdurch vorübergehend eine Finanzierungslücke entstehen würde oder könnte.

Den EU-Ländern sind laut einer Studie der Europäischen Kommission im Jahr 2015 schätzungsweise insgesamt rund 152 Mrd. Euro Mehrwertsteuereinnahmen entgangen.

Am 8. März 2018 legte die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Auswirkungen der in den Artikeln 199a und 199b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwSt-Richtlinie) festgelegten Verfahren zur Betrugsbekämpfung vor. Diesem Bericht zufolge erachten die Mitgliedstaaten und Interessenträger die in Artikel 199a der Richtlinie 2006/112/EG vorgesehene Umkehrung der Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge-Verfahren) generell als wirksames und effizientes befristetes Instrument zur Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs in den betreffenden Sektoren bzw. zur Verhütung eines solchen Betrugs. Diese Auffassung wird von Unternehmen geteilt, die die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft als eine effiziente zeitlich befristete Maßnahme zur Betrugsbekämpfung ansehen.
(Deutsche Bundesregierung: ra)

eingetragen: 11.10.18
Newsletterlauf: 27.11.18


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