Großbanken zahlen weniger in Fonds ein
Finanzmarkt-Compliance: Insgesamt kamen durch die Bankenabgabe zwischen 2011 und 2013 rund 1,8 Milliarden Euro zusammen
Für 2014 wird ein ähnlich hoher Betrag wie im Vorjahr erwartet
(28.02.14) - Das Aufkommen der Bankenabgabe hat im vergangenen Jahr 520,1 Millionen Euro betragen und lag damit unter dem Wert von 2012 mit 692,5 Millionen Euro und dem Wert von 2011 mit 589 Millionen Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/424) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/226) hervor. Dabei gingen 2013 besonders die Zahlungen der Großbanken zurück, während die Sparkassen etwas mehr bezahlten und die Genossenschaftsbanken einen weitgehend unveränderten Beitrag leisteten. Insgesamt kamen durch die Bankenabgabe zwischen 2011 und 2013 rund 1,8 Milliarden Euro zusammen. Für 2014 wird ein ähnlich hoher Betrag wie im Vorjahr erwartet. Mit der Abgabe wird der Restrukturierungsfonds gespeist, aus dem zukünftige Bankenrettungen finanziert werden sollen.
Nach Angaben der Regierung wurde der größte Teil des Aufkommens aus der Bankenabgabe in Wertpapieren angelegt. Mit 851 Millionen Euro machen Anlagen in Wertpapieren des Bundes den größten Anteil der Anlagen in Höhe von 1,681 Milliarden Euro aus. 340 Millionen flossen in ausländische Staatsanleihen, 320 Millionen in Anleihen von Förderbanken/Instituten mit öffentlichem Auftrag. Auf Anleihen supranationaler Organisationen entfielen 170 Millionen Euro. Die "zeitgewichtete finanzmathematische Portfoliorendite" habe 2012 0,01 Prozent betragen.
Zu den Kosten bisheriger Rettungs- und Stützungsmaßnahmen für Finanzinstitute teilt die Regierung mit, dass sich der Ende Dezember 2012 aufgelaufene Fehlbetrag des Sondervermögens Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin auf 21,5 Milliarden Euro belaufe. Vor Gründung des SoFFin habe der Bund haushalterische Verluste in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro aus Maßnahmen zugunsten der Banken IKB und HRE realisiert. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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AfD will Gebäudeenergiegesetz abschaffen
Die AfD-Fraktion will das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abschaffen und verlangt in einem Antrag (21/227) außerdem, auf die CO2-Bepreisung von Heizöl und Gas zu verzichten. Die entsprechenden Vorschriften sollen "schnellstmöglich, vollständig und ersatzlos" gestrichen werden. Zudem soll die Umsetzung aller entsprechenden EU Verordnungen und Richtlinien (etwa der sogenannte Green Deal der EU) sowie damit verbundene Regulierungen wie der CO2-Grenzausgleich sofort beendet werden.
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Änderung der Verordnung (EU) 2017/625
Die Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen drängt auf eine verpflichtende Produktkennzeichnung für Lebensmittel, die genomisch verändert wurden. Anlass ist ein Vorschlag der Europäischen Kommission, die im Juli 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über mit genomischen Techniken gewonnene Pflanzen und die aus ihnen gewonnenen Lebens- und Futtermittel vorgelegt hat.
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Steuerhinterziehung & Cum-Cum
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verlangt in einem Antrag (21/226), organisierte Steuerhinterziehung wie die sogenannten Cum-Cum-Deals aufzuklären und die Steuermilliarden konsequent zurückzufordern. Dazu sollen die Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängert werden. Der Antrag steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.
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Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen
Der Finanzausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD einen Antrag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Organisierte Steuerhinterziehung wie Cum-Cum-Deals aufklären, Steuermilliarden konsequent zurückfordern und Aufbewahrungsfristen für Belege bei Finanzinstitutionen verlängern" (21/226) abgelehnt. Für den Antrag stimmten neben der Antragstellerin die Fraktionen der AfD und Die Linke.
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Versorgungslage signifikant verbessert
Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittel-Lieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen. Der Aufbau des Frühwarnsystems habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort (21/338) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/171) der AfD-Fraktion.