Großbanken zahlen weniger in Fonds ein


Finanzmarkt-Compliance: Insgesamt kamen durch die Bankenabgabe zwischen 2011 und 2013 rund 1,8 Milliarden Euro zusammen
Für 2014 wird ein ähnlich hoher Betrag wie im Vorjahr erwartet

(28.02.14) - Das Aufkommen der Bankenabgabe hat im vergangenen Jahr 520,1 Millionen Euro betragen und lag damit unter dem Wert von 2012 mit 692,5 Millionen Euro und dem Wert von 2011 mit 589 Millionen Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/424) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/226) hervor. Dabei gingen 2013 besonders die Zahlungen der Großbanken zurück, während die Sparkassen etwas mehr bezahlten und die Genossenschaftsbanken einen weitgehend unveränderten Beitrag leisteten. Insgesamt kamen durch die Bankenabgabe zwischen 2011 und 2013 rund 1,8 Milliarden Euro zusammen. Für 2014 wird ein ähnlich hoher Betrag wie im Vorjahr erwartet. Mit der Abgabe wird der Restrukturierungsfonds gespeist, aus dem zukünftige Bankenrettungen finanziert werden sollen.

Nach Angaben der Regierung wurde der größte Teil des Aufkommens aus der Bankenabgabe in Wertpapieren angelegt. Mit 851 Millionen Euro machen Anlagen in Wertpapieren des Bundes den größten Anteil der Anlagen in Höhe von 1,681 Milliarden Euro aus. 340 Millionen flossen in ausländische Staatsanleihen, 320 Millionen in Anleihen von Förderbanken/Instituten mit öffentlichem Auftrag. Auf Anleihen supranationaler Organisationen entfielen 170 Millionen Euro. Die "zeitgewichtete finanzmathematische Portfoliorendite" habe 2012 0,01 Prozent betragen.

Zu den Kosten bisheriger Rettungs- und Stützungsmaßnahmen für Finanzinstitute teilt die Regierung mit, dass sich der Ende Dezember 2012 aufgelaufene Fehlbetrag des Sondervermögens Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin auf 21,5 Milliarden Euro belaufe. Vor Gründung des SoFFin habe der Bund haushalterische Verluste in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro aus Maßnahmen zugunsten der Banken IKB und HRE realisiert. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).

  • Deutsche Bahn dominiert

    Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.

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    Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).

  • Treibhausgas (THG)-Emissionen

    Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).

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    Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.

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