Großbanken zahlen weniger in Fonds ein


Finanzmarkt-Compliance: Insgesamt kamen durch die Bankenabgabe zwischen 2011 und 2013 rund 1,8 Milliarden Euro zusammen
Für 2014 wird ein ähnlich hoher Betrag wie im Vorjahr erwartet

(28.02.14) - Das Aufkommen der Bankenabgabe hat im vergangenen Jahr 520,1 Millionen Euro betragen und lag damit unter dem Wert von 2012 mit 692,5 Millionen Euro und dem Wert von 2011 mit 589 Millionen Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (18/424) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/226) hervor. Dabei gingen 2013 besonders die Zahlungen der Großbanken zurück, während die Sparkassen etwas mehr bezahlten und die Genossenschaftsbanken einen weitgehend unveränderten Beitrag leisteten. Insgesamt kamen durch die Bankenabgabe zwischen 2011 und 2013 rund 1,8 Milliarden Euro zusammen. Für 2014 wird ein ähnlich hoher Betrag wie im Vorjahr erwartet. Mit der Abgabe wird der Restrukturierungsfonds gespeist, aus dem zukünftige Bankenrettungen finanziert werden sollen.

Nach Angaben der Regierung wurde der größte Teil des Aufkommens aus der Bankenabgabe in Wertpapieren angelegt. Mit 851 Millionen Euro machen Anlagen in Wertpapieren des Bundes den größten Anteil der Anlagen in Höhe von 1,681 Milliarden Euro aus. 340 Millionen flossen in ausländische Staatsanleihen, 320 Millionen in Anleihen von Förderbanken/Instituten mit öffentlichem Auftrag. Auf Anleihen supranationaler Organisationen entfielen 170 Millionen Euro. Die "zeitgewichtete finanzmathematische Portfoliorendite" habe 2012 0,01 Prozent betragen.

Zu den Kosten bisheriger Rettungs- und Stützungsmaßnahmen für Finanzinstitute teilt die Regierung mit, dass sich der Ende Dezember 2012 aufgelaufene Fehlbetrag des Sondervermögens Finanzmarktstabilisierungsfonds SoFFin auf 21,5 Milliarden Euro belaufe. Vor Gründung des SoFFin habe der Bund haushalterische Verluste in Höhe von rund 0,9 Milliarden Euro aus Maßnahmen zugunsten der Banken IKB und HRE realisiert. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

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    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

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  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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