Bessere Verfügbarkeit medizinischer Daten
Bundesregierung nennt Kosten für Einführung der Gesundheitskarte
Der bürokratische Aufwand werde mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) "insgesamt reduziert
(28.06.11) - Die Bundesregierung hat Zahlen zu den Kosten der bundesweiten Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) bekannt gegeben. Wie aus ihrer Antwort (17/5838) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5671) hervorgeht, werden Arztpraxen 355 Euro für ein stationäres und 280 Euro für ein mobiles Lesegerät erhalten. Für die Krankenhäuser belaufe sich die Pauschale für ein Kartenterminal pro 25 Betten auf 430 Euro. Hinzu käme eine Installationspauschale von 1.500 Euro pro Krankenhaus zuzüglich eines Zuschlags in Höhe von 129 Euro je Kartenlesegerät. Arztpraxen stünde demnach eine Installationspauschale von 215 Euro zu, heißt es weiter.
Die Gesundheitskarte, die die Krankenversichertenkarte ersetzen soll, solle neben einem verschlüsselten "Stammdatendienst" auch einen Notfalldatensatz aufbewahren. Dieser enthalte der Regierung zufolge Informationen zu bereits gestellten Diagnosen, notfallrelevanten Medikamenten, Allergien oder Unverträglichkeiten sowie "Angaben zum Aufbewahrungsort einer möglichen Organspendeerklärung, Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht". Um auch diese Daten zu schützen, sei für den Zugriff eine Authentifizierung des Arztes notwendig. Zudem würden die letzten 50 Zugriffe auf der Karte protokolliert.
Der bürokratische Aufwand werde mit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) "insgesamt reduziert". Ein verbleibender Aufwand bei der PIN-Eingabe sei "im Hinblick auf den notwendigen Schutz der sensiblen medizinischen Daten" "absolut vertretbar" und werde durch die "schnellere und qualitativ bessere Verfügbarkeit" medizinischer Daten "kompensiert", erklärt die Regierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
Gleichstellung als verbindliches Förderkriterium
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (21/790) die Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um die Gleichstellung von Frauen und Mädchen im organisierten Sport in Deutschland deutlich zu verbessern.
-
Ausbau der digitalen Infrastruktur
Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.
-
Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum
Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).
-
Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen
Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.
-
Steuerung des Windenergieausbaus
An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.