Novelle soll Schlupflöcher schließen
Siebte Novelle der Verpackungsverordnung: Neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll
Umwelt und Compliance: Notwendigkeit der Novelle mit "offenkundigem Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung"
(30.05.14) - Um Fehlentwicklungen beim Grünen Punkt entgegenzuwirken, sollen neue Regelungen für die Sammlung von Verpackungsmüll beschlossen werden. Entsprechende Änderungen sieht die von der Bundesregierung beschlossene Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vor, die dem Bundestag jetzt als Drucksache (18/1281) vorliegt. Bundestag und Bundesrat müssen ihr noch zustimmen.
Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Novelle mit "offenkundigem Missbrauch und Umgehung einzelner Regelungen der Verpackungsverordnung". Dies führe zu einer Verzerrung des Wettbewerbs auf der Ebene der dualen Systeme. So nutzten einige duale Systeme offenbar zunehmend "Schlupflöcher", um Verpackungsmengen der Lizenzierungspflicht zu entziehen und damit Kosten zu sparen.
Mit der Novelle sollen diese Schlupflöcher geschlossen werden, schreibt die Bundesregierung. Die Möglichkeit für Hersteller und Vertreiber, die für die Beteiligung an einem dualen System geleisteten Entgelte zurückzuverlangen, soweit sie Verkaufsverpackungen am Ort der Abgabe zurückgenommen und auf eigene Kosten entsorgt haben, solle gestrichen werden. Außerdem sollen die formalen Anforderungen an Branchenlösungen deutlich erhöht werden. So sollen Unternehmen nach der neuen Regelung weiterhin ein eigenes Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen bei bestimmten, den Haushalten gleichgestellten Anfallstellen, etwa Hotels, Kantinen oder Kinos, einrichten können. Dazu sollen künftig jedoch die eingebundenen Stellen ihre Teilnahme schriftlich bestätigen müssen. Zudem seien die dorthin gelieferten und später wieder zurückgenommenen Verpackungsmengen genau zu dokumentieren, um auch an dieser Stelle Missbrauch und Umgehungen einzudämmen.
Die erste Verpackungsverordnung wurde vom Gesetzgeber bereits 1991 erlassen, um die Umweltbelastung durch Verpackungsmaterialien möglichst gering zu halten. Sie regelt unter anderem die Rücknahme und Verwertung von Verpackungsabfällen bei privaten Haushalten sowie bei den privaten Haushalten gleichgestellten Anfallstellen. Auf Grundlage der Verordnung wurden so genannte duale Systeme eingerichtet, die außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung die haushaltsnahe Abholung der gelben Säcke und Tonnen sowie eine optimale Verwertung der gesammelten Verkaufsverpackungen gewährleisten sollen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
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