Grüne: Speicherung von Daten aufgeben


Einführung der Vorratsdatenspeicherung auch für die Grünen ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die Grundrechte aller Bürger
Die Vorlage verweist darauf, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bisher geltende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat

(27.05.14) - Die Grünen rufen die Regierung dazu auf, in Deutschland auf nationaler Ebene dauerhaft auf die Einführung der Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten zu verzichten. Zudem soll sich die Koalition auf EU-Ebene "mit allen Mitteln" dafür einsetzen, dass es zu keiner Neuauflage einer Brüsseler Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kommt. Diese Forderungen stehen in einem von der Oppositionsfraktion vorgelegten Antrag (18/1339).

Die Vorlage verweist darauf, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) die bisher geltende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für nichtig erklärt hat. Insofern sei kein EU-Staat mehr verpflichtet, diese Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Sowohl der EuGH wie schon früher das Bundesverfassungsgericht hätten festgestellt, dass die Vorratsdatenspeicherung "einen schweren, nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die Grundrechte" aller Bürger darstelle.

Trotz dieser klaren Rechtsprechung habe sich die Regierung bisher nicht von ihrem Vorhaben distanziert, dieses Ermittlungsinstrument wieder einzuführen, kritisieren die Grünen. Innenminister Thomas de Maizière (CDU) erkläre vielmehr, ein nationaler Alleingang bei der Vorratsdatenspeicherung sei weiterhin möglich. (Deutscher Bundestag: ra)


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