Mit Kreditmediator gegen Kreditklemme
Kreditvergabe von Großbanken an Unternehmen stärker gesunken als die Kreditvergabe von Sparkassen und Kreditgenossenschaften
Vergütung des Kreditmediators: Kreditmediator erhält 220.000 Euro pro Jahr
(31.03.10) - Der beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Kreditmediator der Bundesregierung, Hans-Joachim Metternich, erhält eine jährliche Vergütung von 220.000 Euro zuzüglich der gegebenenfalls noch anfallenden Mehrwertsteuer. Dies teilt die Deutsche Bundesregierung in ihrer Antwort (17/1055) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit.
Die Höhe der Gehälter der Mitarbeiter des Kreditmediators orientiere sich "am üblichen Gehaltsrahmen", heißt es in der Antwort auf die Frage, ob die Mitarbeiter mit Monatsgehältern von 15.000 Euro weit mehr verdienen würden als ein Staatssekretär mit 11.000 Euro.
Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort, dass die Kreditvergabe von Großbanken an Unternehmen stärker gesunken sei als die Kreditvergabe von Sparkassen und Kreditgenossenschaften.
Dem Bundesfinanzministerium zufolge ging die Kreditvergabe der Großbanken im vergangenen Jahr um 6,6 Prozent zurück, während die Sparkassen 3,4 Prozent und die Kreditgenossenschaften 5,5 Prozent mehr Kredite ausgaben. Allerdings sank die Kreditausgabe der Zweigstellen ausländischer Banken mit 27,1 Prozent weit stärker als die der Großbanken. Die Landesbanken geben ebenfalls weniger Kredite aus (minus 6,4 Prozent).
Im Januar 2010 hätten die Groß- und Landesbanken ihre Kreditbestände jedoch wieder "erkennbar erhöht", teilt die Regierung weiter mit.
Die Höhe der Zinsen in Deutschland ist nach Angaben der Regierung nicht reguliert. Seit der Aufhebung der Zinsverordnung zum 1. April 1967 würden Kreditinstitute bei der Festlegung ihrer Soll- und Habenzinsen keiner Bindung mehr unterliegen. Die Festlegung der Zinsen unterliege grundsätzlich der Vertragsfreiheit. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
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Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
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Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
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Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
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Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.