Schutz des geistigen Eigentums
Kulturstaatsministerin Monika Grütters fordert Reformen im Urheberrecht
Die für die analoge Welt entwickelten, bewährten Rechtsgrundsätze im Urheberrecht müssten deshalb auch in der digitalen Welt gelten
(31.03.15) - Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung kommt dem Urheberrecht im Umgang mit Musik, Filmen, Büchern und sonstigen Werken eine völlig neue Bedeutung zu. Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat jetzt ihre Forderungen für Reformen im Urheberrecht vorgelegt.
"Ein ungebändigter digitaler Internetkapitalismus, der nicht zuletzt Ängste vor übermächtigen internationalen Akteuren entstehen lässt, ist mit unserer sozialen Marktwirtschaft unvereinbar Künstler und Kreative müssten von ihrer Arbeit leben - und nicht nur knapp überleben – können", erklärte Kulturstaatsministerin Monika Grütters.
Da die Digitalisierung in den vergangenen Jahren massiv vorangeschritten sei, habe das Urheberrecht im Umgang mit Musik, Filmen, Büchern und sonstigen Werken im privaten Umfeld eine völlig neue Bedeutung erlangt, so Grütters. Die für die analoge Welt entwickelten, bewährten Rechtsgrundsätze im Urheberrecht müssten deshalb auch in der digitalen Welt gelten.
Für Grütters ist der Schutz des geistigen Eigentums ein fundamentaler Wert für eine freiheitliche Gesellschaft. Dieser Schutz gewährleiste, dass unterschiedliche Ideen, Perspektiven und Meinungen zu Geltung kommen.
Auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte sollten besonders all jene aufmerksam machen, die einen Bildungs- und Kulturauftrag haben. Vor diesem Hintergrund fordert Medienstaatsministerin Monika Grütters für das Urheberrecht im digitalen Umfeld neue kulturpolitische Maximen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
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Stand zum Emissionshandel für Gebäude und Verkehr
Die Bundesregierung wird ein neues Klimaschutzprogramm vorlegen, das im Zeitraum bis zum Jahr 2030 auch Maßnahmen zur Treibhausgasminderungsquote im Bereich der durch die EU-Lastenverteilungsverordnung (ESR) erfassten Sektoren Gebäude und Verkehr enthalten wird. Die Maßnahmen für das Programm werden derzeit entwickelt. Das geht aus der Antwort (21/1072) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (21/762) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.
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Fluggastrechteverordnung für reformbedürftig
Die Bundesregierung lehnt die Erhöhung von Zeitschwellen für Entschädigungen in der Fluggastrechteverordnung der EU ab. Sie stellt sich damit gegen einen entsprechenden Beschluss des Rates der EU-Verkehrsminister, wie aus einer Antwort (21/962) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/749) hervorgeht. Eine solche "Abschwächung des Verbraucherschutzniveaus" lehne die Bundesregierung ab. Sie trete für einen "ausgewogenen Ausgleich der Interessen der Fluggäste und der Luftfahrtunternehmen sowie der Reisewirtschaft" ein.
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Digitalisierung des Gesundheitswesens
Der Petitionsausschuss hält mehrheitlich an der Widerspruchslösung (Opt-out-Lösung) bei der elektronischen Patientenakte (ePA) fest. In der Sitzung verabschiedete der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, das Petitionsverfahren zu der Forderung, die elektronische Patientenakte nur mit ausdrücklichem Einverständnis der Betroffenen anzulegen (Opt-in-Lösung), abzuschließen, weil keine Anhaltspunkte für parlamentarische Aktivitäten zu erkennen seien.
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Angaben zu Cum-Cum-Geschäften
Derzeit befinden sich 253 Cum-Cum-Verdachtsfälle mit einem Volumen in Höhe von 7,3 Milliarden Euro bei den obersten Behörden der Länder und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/915) auf eine Kleine Anfrage (21/536) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen zu den rechtswidrigen Steuergeschäften.
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Konformitätsbewertung von Produkten
In einer Kleinen Anfrage (21/946) möchte die AfD-Fraktion von der Bundesregierung wissen, wie die EU-Maschinenverordnung (EU/2023/1230) im Hinblick auf KI-basierte Sicherheitssysteme angewendet und begleitet werden soll. Die Verordnung, die ab dem 20. Januar 2027 gilt, stellt laut Vorbemerkung der Anfrage neue Anforderungen an Maschinen mit eingebetteter Künstlicher Intelligenz.