Weniger Altgeräte im Hausmüll


Elektronikgerätegesetz: Elektroschrott leichter entsorgen
Handel wird verpflichtet, beim Neukauf Altgeräte zurückzunehmen

(30.03.15) - Verbraucher können künftig Elektrogeräte einfacher entsorgen. Der Handel ist verpflichtet, beim Neukauf Altgeräte zurückzunehmen. Eine entsprechende Änderung des Elektronikgerätegesetzes hat das Kabinett beschlossen. So will die Regierung die Umwelt schützen und knappe Ressourcen schonen. Ein alter und kaputter Fön oder Toaster enthält noch brauchbare Stoffe wie Metalle und gehört deshalb nicht auf den Müll. Die Bundesregierung hat das Elektronikgerätegesetz überarbeitet und einer europäischen Richtlinie angepasst. "Mit dem neuen Gesetz werden künftig noch weniger Altgeräte im Hausmüll landen und stattdessen umweltfreundlich entsorgt", betont Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

Wertvoller Elektroschrott
Elektro- und Elektronik-Altgeräte zu sammeln und umweltfreundlich zu entsorgen, ist wichtig. Denn in alten Elektrogeräten stecken eine Menge wertvolle Stoffe, die wiederverwertet können. Das lohnt sich. Manche Stoffe sind jedoch umweltschädlich und sollten nicht achtlos weggeworfen werden.

Das Gesetz nützt also doppelt: Es schützt die Umwelt und schont knappe Ressourcen. Auch der illegale Export von Altgeräten ins Ausland soll mit dem neuen Gesetz eingedämmt werden.

Richtig sammeln und entsorgen
Durch das neue Gesetz wird die richtige Entsorgung alter Elektrogeräte für alle einfacher. Großhandel und Fachgeschäfte sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts kostenfrei zurückzunehmen. Als "große" Händler gelten Geschäfte mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche. "Kleine" Händler sind von der Regelung ausgenommen.

Beim Kauf kleiner Geräte (keine Kante darf länger als 25 Zentimetern sein) müssen die großen Händler die Altgeräte auch dann zurücknehmen, wenn ein Kunde kein neues Gerät kauft. Auch für Online-Händler sind verpflichtet, Geräte zurückzunehmen. Elektro-Altgeräte können natürlich auch weiterhin bei Recyclinghöfen abgegeben werden.

Die Bundesregierung hat das Gesetz beschlossen und der europäischen Richtlinie angepasst. Bundestag und Bundesrat müssen an dem Verfahren beteiligt werden. Voraussichtlich kann das Gesetz Ende 2015 in Kraft treten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

  • E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus

    Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.

  • Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt

    Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.

  • Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur

    Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.

  • Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt

    Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.

  • Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt

    Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen