Anhörung zum Schutz von Hinweisgebern


Grüne schlagen verschiedene Gesetzesänderungen zugunsten von Hinweisgebern vor, unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz
Arbeits- und dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz sicherstellen

(27.03.15) - Der Ausschuss für Arbeit und Soziales führte eine öffentliche Anhörung von Sachverständigen zur gesellschaftlichen Bedeutung des Whistleblowing durch. Zu den Sachverständigen gehörten: Deutscher Gewerkschaftsbund, Bund der Richterinnen und Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit, Handelsverband Deutschland e.V., Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Siemens AG, Daimler AG, Rechtsanwalt Dr. Philipp Kramer (Hamburg), Prof. Dr. Peter Wedde (Eppstein), Dr. Imke Sommer (Bremerhaven), Annegret Falter (Berlin), Guido Strack (Köln).

Gegenstand der Anhörung waren zwei Anträge der Oppositionsfraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke verlangt in ihrem Antrag (18/3043) von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die gesellschaftliche Bedeutung von Hinweisgebern anerkennt und sie vor Vergeltungsmaßnahmen schützt, nachdem sie auf Missstände zum Beispiel in ihrem beruflichen Umfeld hingewiesen haben. Außerdem soll das Gesetz Whistleblowing als "gutgläubige Weitergabe von Informationen, insbesondere über widerrechtliche Handlungen, Fehlverhalten oder allgemeine Gefahren", die eine Bedrohung der Interessen anderer oder der Gesellschaft insgesamt darstellen, definieren.

Die Grünen schlagen in ihrem Antrag (18/3039) verschiedene Gesetzesänderungen zugunsten von Hinweisgebern vor, unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Berufsbildungsgesetz, Bundesbeamtengesetz und im Beamtenstatusgesetz. Diese sollen einen arbeits- und dienstrechtlichen Diskriminierungsschutz sicherstellen und regeln, unter welchen Bedingungen sich Mitarbeiter an eine außerbetriebliche Stelle oder andere Behörde oder an die Öffentlichkeit wenden dürfen. Änderungen im Strafgesetzbuch sollen Hinweisgeber unter bestimmten Bedingungen straffrei stellen, verlangen die Grünen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch wollen sie unter anderem festschreiben, dass ein Arbeitnehmer sich zuerst an eine innerbetriebliche Stelle wenden muss, sofern er Missstände entdeckt. (Deutscher Bundestag: ra)


Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat

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  • Ausbau der digitalen Infrastruktur

    Die von der schwarz-roten Koalition geplante Novelle des Telekommunikationsgesetzes ist bei einer Mehrheit der Sachverständigen auf Zustimmung zu den Zielen und Kritik an Details gestoßen. In einer öffentlichen Anhörung des Digitalausschusses zum TKG-Änderungsgesetz 2025 bezeichnete eine Reihe von Sachverständigen den Entwurf als ein wichtiges Signal für die Branche.

  • Auskunft zum Cum/Ex und Cum/Cum

    Zum Stichtag 31. Dezember 2023 befanden sich 380 Verdachtsfälle zur Steuergestaltung bei Cum-Ex-Geschäften bei den Obersten Finanzbehörden der Länder und beim Bundeszentralamt für Steuern mit einem Volumen nicht anrechenbarer/erstatteter Kapitalertragssteuer inklusive Solidaritätszuschlag von rund 3,8 Milliarden Euro in Bearbeitung. Diese Angaben macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/548) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion die Linke (21/310).

  • Kosten der Vermeidung von CO2-Emissionen

    Keine konkreten Angaben zu den Kosten, die ihre Pläne zur Vermeidung von CO2-Emissionen verursachen, macht die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/715) auf eine Kleine Anfrage (21/296) der AfD-Fraktion. Zur Begründung verweist sie darauf, dass Deutschland zur Erreichung der Klimaschutzziele auf ein "breites Spektrum aufeinander abgestimmter Klimaschutzmaßnahmen" setze. Diese dienten neben der Minderung von Treibhausgasen auch der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, dem sozialen Ausgleich sowie der langfristigen Transformation hin zur Klimaneutralität. Die Ausgestaltung der Klimaschutzmaßnahmen gehe dabei über eine "kurzfristige, rein statische Betrachtung der CO2-Vermeidungskosten" hinaus.

  • Steuerung des Windenergieausbaus

    An der von den Koalitionsfraktionen geplanten Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU (RED III) besteht Nachbesserungsbedarf. Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Umweltausschusses zu dem Gesetzentwurf "zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes, zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und zur Änderung des Baugesetzbuchs" (21/568) deutlich.

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