Arbeitnehmer sollen Steuerbescheide überprüfen


Fehlerhaft ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen: Maximale steuerliche Mehrbelastung rund 1.560 Euro
Arbeitnehmer müssen nicht befürchten, dass die Angabe gekürzter Beiträge zu Nachteilen im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer führt

(28.04.11) - Fehlerhaft ausgestellte Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2010 werden bei der Einkommensteuerveranlagung "maschinell erkannt", versichert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/5347) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5031). Im Regelfall werde daher keine Mehrbelastung entstehen.

Auf den Bescheinigungen waren bei freiwillig krankenversicherten Arbeitnehmern, bei denen der Arbeitgeber die Beiträge überweist, zu geringe Beiträge ausgewiesen worden. Da diese Beiträge sich steuerlich auswirken, hätten Mehrbelastungen entstehen können. Bei einem ledigen Arbeitnehmer hätte die maximale steuerliche Mehrbelastung rund 1.560 Euro betragen können.

Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, sind 1,7 Millionen Arbeitnehmer freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung. "Arbeitnehmer müssen nicht befürchten, dass die Angabe gekürzter Beiträge zu Nachteilen im Rahmen einer Veranlagung zur Einkommensteuer führt", schreibt die Regierung, empfiehlt aber gleichzeitig, "dass die betroffenen Arbeitnehmer prüfen, ob im Steuerbescheid die tatsächlich geleisteten Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung zutreffend berücksichtigt wurden".

Dies gelte besonders für Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung schon abgegeben hätten. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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