Kontopfändungsschutz und Lage der Schuldner
Rechte des Kunden beim pfändungsgeschützten Konto "signifikant verbessert"
Eine auf einem P-Konto eingehende Überweisung nach dem Sozialgesetzbuch oder Kindergeld sei für die Dauer von 14 Tagen geschützt
(03.05.11) - "Signifikant verbessert" hat nach Auffassung der Deutschen Bundesregierung die Reform des Kontopfändungsschutzes die Lage der Schuldner. Das geht aus ihrer Antwort (17/5411) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/5221) hervor. Eine auf einem pfändungsgeschützten Girokonto (P-Konto) eingehende Überweisung nach dem Sozialgesetzbuch oder Kindergeld sei für die Dauer von 14 Tagen geschützt.
Hierdurch werde dem Kunden ausreichend Zeit verschafft, die Leistungen abzuheben und damit der Verrechnung zweckgebundener, existenzsichernder Beträge zu entgehen.
Die Bundesregierung wird weiterhin aufmerksam beobachten, ob die mit dem P-Konto verbundenen Ziele in der praktischen Umsetzung des Gesetzes erreichtet worden sind. Sie werde zu diesem Zweck nach Ablauf von drei Jahren eine umfassende Evaluierung des Gesetzes vornehmen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
E-Rechnung: E-Mail-Postfach reicht aus
Für den Empfang einer E-Rechnung reicht künftig die Bereitstellung eines E-Mail-Postfachs aus. Das erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12742) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/12563). Allerdings können die beteiligten Unternehmen auch andere elektronische Übermittlungswege vereinbaren.
-
Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt
Die Nutzung neuer Flächen für Bau- und Verkehrsprojekte soll weiter reduziert und bis 2050 auf "Netto-Null" reduziert werden. Dieses Ziel wird in dem von der Bundesregierung als Unterrichtung (20/12650) vorgelegten Transformationsbericht zum Bereich Nachhaltiges Bauen und Verkehrswende formuliert.
-
Förderung für Reparaturinitiativen statt Reparatur
Die Bundesregierung will laut einer Antwort (20/12723) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12495) Reparaturinitiativen mit insgesamt drei Millionen Euro fördern. Die Einführung eines Reparaturbonus auf Elektrogeräte lehnt sie mit Verweis auf die Haushaltslage ab.
-
Vor möglichen Lieferengpässen gewarnt
Eine Bedrohung der Arzneimittelversorgung ist nach Angaben der Bundesregierung durch das novellierte chinesische Anti-Spionage-Gesetz derzeit nicht zu befürchten. Es gebe einen engen Austausch mit den Ländern, um mögliche Bedenken und Risiken bei künftigen Inspektionsreisen zu minimieren, heißt es in der Antwort (20/12695) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/12482) der Unionsfraktion.
-
Bericht zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt
Die Bundesregierung hat den "Bericht über die für die Europäische Kommission zu erstellenden Berichte über die durch die Strukturfonds geleisteten Beiträge zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt" als Unterrichtung (20/12550) vorgelegt.