Antidumping-Maßnahmen gegen deutsche Exporte


Ende 2008: 102 Antidumping- und 10 Antisubventionsmaßnahmen gegen Exporte aus der Europäischen Union
Die Deutsche Bundesregierung listet in ihrer Antwort eine Reihe von Einfuhrverboten in die EU auf


(07.05.09) - Ende vergangenen Jahres gab es 102 Antidumpingmaßnahmen und 10 Antisubventionsmaßnahmen gegen Exporte aus der Europäischen Union. Davon hätten sich 28 Maßnahmen ausdrücklich auf Exporte aus Deutschland bezogen, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (16/12741) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/12501). Den Hauptanteil der Maßnahmen hätten die USA verhängt, schreibt die Bundesregierung weiter.

Ihren Angaben zufolge sind die Zolleinnahmen der Europäischen Union von 2002 bis 2007 von 12,9 Milliarden Euro auf 20,16 Milliarden gestiegen. Erst 2008 gingen diese Abgaben bei der Einfuhr aus Drittländern leicht auf 19,92 Milliarden Euro zurück. Die deutschen Behörden lieferten 2002 2,05 Milliarden Euro Zolleinnahmen an die EU ab.

Bis 2007 stieg dieser Wert auf 2,97 Milliarden, und ging 2008 leicht auf 2,87 Milliarden Euro zurück. Nach Angaben der Bundesregierung haben die 49 ärmsten Entwicklungsländer grundsätzlich zollfreien Zugang zur EU für fast alle Waren außer Waffen und Munition. Allerdings würden die zollfreien Kontingente für sensible Agrarprodukte wie Reis und Zucker zum 1. Oktober 2009 auslaufen.

Die Bundesregierung listet in ihrer Antwort außerdem eine Reihe von Einfuhrverboten in die EU auf. Verboten sind zum Beispiel Einfuhren von irakischen Kulturgütern und von Rüstungsgütern aus der Demokratischen Volksrepublik Korea sowie aus dem Iran. Verboten sind außerdem Einfuhren von bestimmten Hölzern aus Birma/Myanmar sowie von Rohdiamanten aus Elfenbeinküste. Auch die Einfuhr von Fellen von Hunden und Katzen ist verboten.

Güter, die für die Hinrichtung von Menschen oder zur Ausübung von Zwang auf Menschen konstruiert sind, dürften ebenfalls nicht importiert werden, schreibt die Bundesregierung. (Deutsche Bundesregierung: ra)


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