Finanzaufsicht ging gegen 21 Fonds vor
Überprüfung durch die BaFin: Nur in einem Fall habe das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das Einschreiten der BaFin rechtswidrig gewesen sei
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant einen neuen Tatbestand "Anlageverwaltung" in den §1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) aufzunehmen
(09.02.09) - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bisher gegen 21 Unternehmen wegen unerlaubter Finanzkommissionsgeschäfte eingeschritten. Betroffen seien 22.000 Anleger, teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (16/11602) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/11467) mit.
Die eingesammelten Gelder hätten sich auf rund 145 Millionen Euro belaufen. Nur in einem Fall habe das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass das Einschreiten der BaFin rechtswidrig gewesen sei. Dabei habe es sich aber nicht um einen geschlossenen Fonds gehandelt.
Vorbemerkung der FDP-Fraktion
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) plant einen neuen Tatbestand "Anlageverwaltung" in den §1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) aufzunehmen, wonach in Finanzinstrumente investierende geschlossene Fondsgesellschaften einer Erlaubnispflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterfallen sollen. Zur Begründung führt der vorliegende Regierungsentwurf eines "Gesetzes zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts" (Bundestagsdrucksache 16/11130) an, dass "das Bundesverwaltungsgericht eine Verwaltungspraxis der BaFin als nicht mit dem KWG vereinbar" erklärt hat, "mit der der Betrieb bestimmter Anlagemodelle als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft eingestuft wurde".
Die BaFin hatte 2004/2005 in einer Anzahl von Fällen unter abrupter und unangekündigter Änderung ihrer Verwaltungspraxis Schließungs- und Abwicklungsverfügungen erlassen. In verschiedenen Fällen ist den betroffenen Anlegern daraus ein erheblicher Schaden entstanden, weil sie voraussichtlich nur einen geringen Teil ihrer Einlagen zurückerhalten werden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer Entscheidung vom 27. Februar 2008 (Az. 6 C 11.07, sog. "Gamag-Urteil") festgestellt, dass die BaFin nicht befugt war, den Beteiligungsgesellschaften die Geschäftstätigkeit zu untersagen. (Deutsche Bundesregierung: ra)
Meldungen: Bundestag, Bundesregierung, Bundesrat
-
PKGr-Bericht über Kontrolltätigkeit vorgelegt
Als Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) liegt dessen "Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß Paragraf 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes" (21/12) für den Berichtszeitraum Oktober 2023 bis Februar 2025 vor. Das PKGr kontrolliert die Bundesregierung hinsichtlich der Tätigkeit der Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz, Militärischer Abschirmdienst, Bundesnachrichtendienst).
-
Deutsche Bahn dominiert
Die Bundesregierung hat eine auf das 9. Sektorgutachten Bahn der Monopolkommission (20/8027) bezogene Stellungnahme vorgelegt (21/21). Dabei werde auf die Marktsituation bis zum 1. Halbjahr 2024 sowie auf Maßnahmen der Bundesregierung Bezug genommen, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen worden sind oder deren Umsetzung bevorsteht, heißt es in der Unterrichtung.
-
Internationale Standards und Normen
Nach Ansicht der Bundesregierung werden im Amtsblatt der EU veröffentlichte harmonisierte europäische Normen nicht generell Teil des Unionsrechts, auch wenn die EU-Kommission aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes eine andere Meinung vertritt. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (20/15026) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/14834).
-
Treibhausgas (THG)-Emissionen
Die sektorenübergreifenden Treibhausgas (THG)-Emissionen sind seit dem Jahr 2021 deutlich gesunken,wobei alle Sektoren bis auf den Verkehr Rückgänge verzeichneten. Die Geschwindigkeit der THG-Emissionsminderung variiert erheblich zwischen den Sektoren. Das geht aus einer Unterrichtung der Bundesregierung zum Gutachten des Expertenrats für Klimafragen zur Entwicklung der Treibhausgasemissionen, Trends der Jahresemissionsmengen und zur Wirksamkeit von Maßnahmen hervor (20/14900).
-
Regierung: Berichtspflichten zu umfangreich
Die Berichtspflichten für Unternehmen sind nach Auffassung der Bundesregierung im internationalen Wettbewerb zu umfangreich. Dazu zählt die Regierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion auch Nachhaltigkeitsberichtspflichten. Die Offenlegung ähnlicher Sachverhalte solle weiter vereinheitlicht werden, um "Doppelreporting" zu vermeiden.